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 Nachabfindung


Frage gestellt am 2017-02-09 09:10:40.459
Frage gestellt von vers71
Rechtsgebiet Agrarrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 33
Aufrufe der Frage 2286


Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage bezieht sich auf eine Nachabfindung unseres eterlichen Bauernhofes.
Nach dem Tod unsrer Eltern 2012, wurde der Nachlass nach der Höfeordnung Nordrhein-Westfalen geregelt.
Mein älterer Bruder erbte den elterlichen hof, der auch weiter bewirtschaftet wird.
Das Privatvermögen fiel zu gleichen Teilen an die drei Kinder.
Im laufenden Jahr wird der elterliche Hof
zwecks Vermietung umgebaut, wobei das Gebäude von meinen Bruder aus dem landwirtschaftlichen Unternehmen herausgenommen wurde.
Die umgebaute Wohnfläche beträgt 500qm, bei einer Kaltmiete von ca. 2500€ mtl.
vieln Dank für ihre Antwort

MfG


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2017-02-16 12:56:26.535
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,



nach Ihrer Schilderung wird eine Ergänzung zur Abfindung nach § 13 Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs 1 HöfeO in Betracht kommen.


Danach besteht der Anspruch auf Ergänzung der Abfindung auch bei teilweisem Wegfalls des höferechtlichen Zwecks.

Denn der der Hoferbe hat hier innerhalb von zwanzig Jahren nach dem Erbfall 82012) Teile des Hofes auf andere Weise als land- oder forstwirtschaftlich dadurch genutzt, dass die Umwandlung zu Mietwohnzwecken erfolgt ist.

Auch wurden dadurch offenbar erhebliche Gewinne erzielt.



Die Voraussetzungen für eine Ergänzung der Abfindung liegen daher vor.



Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Ansprüche binnen drei Jahren ab Kenntnis der Umbauten geltend machen müssen.



Die Berechnung des Nachabfindungsanspruchs erfolgt zunächst auf der Grundlage des Verkehrswerts in dem Zeitpunkt der Zuweisungsentscheidung, wobei dann aber nach § 17 GrdstVG die Gewinne für 15 Jahre heranzuziehen sind.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
htts://rabohledotcom.wordpress.com

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Agrarrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller vers71 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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