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 Kündigung mit Ansage


Frage gestellt am 2013-02-24 11:20:55.158
Frage gestellt von H. Schwarz
Rechtsgebiet Arbeitsrecht (Arbeiter u. Angestellte, BAT)
Gebot 60 €
PLZ Gebiet 19
Aufrufe der Frage 3236


Der Geschäftsführer der Firma in der ich arbeite drohte schon mermals und droht mir in Meetings oder Besprechungen vor anderen Kollegen mit Kündigung. Er sucht nach Fehlern von mir und befragt selbst Kollegen danach, um mir ein Fehlverhalten nachweisen zu können.
Die Arbeit macht mir Spass aber ich weiss nicht, wie lange ich diesen Druck noch nervlich durchhalte und es dann zu Fehlern meinerseits kommen kann, die mir zum Verhängnis werden.
Ich habe mich schon nach anderen Jobs umgeschaut aber mit 53 Jahren ist es nicht mehr so einfach einen passenden zu finden.
Was kann ich in dieser Angelegenheit tun, wie soll ich mich verhalten?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-02-25 08:14:04.546
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


die von Ihnen geschilderte Unart des Mobbings betrifft das sogenannte Bossing.

Zunächst müssen Sie versuchen, alle Beweise für dieses nicht hinnehmbare Verhalten zu sichern.

Führen Sie dazu ein Tagebuch, in dem Sie alle Vorfälle so genau wie möglich aufführen.

Falls es möglich ist, lassen Sie sich durch Kollegen dieses schriftlich bestätigen. Versuchen Sie auch unbedingt, Kollegen anzusprechen, um gemeinsame Stärke zu zeigen.

Dann sollten Sie dem Geschäftsführer deutlich machen, dass Sie sich so ein Verhalten nicht gefallen lassen und Unterlassung dieses Verhaltens fordern.

Geschieht das nicht, werden Sie mit den Beweismitteln ein gerichtliches Verfahren einleiten können, da dieses Verhalten die Treue- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt.

Daraus entstehen dann Schadensersatz- und auch Schmerzensgeldansprüche, die durchsetzbar wären (ArbG Cottbus, Urteil vom 08.07.2009, Az.: 7 Ca 1960/08; BAG, Urteil vom 28.10.2010, Az.: 8 AZR 546/09.).

Allerdings müssen Sie das Verhalten beweisen, so dass das Tagebuch und mögliche Aussagen von Kollegen wichtig sind. Die Beweissicherung steht daher nun an erster Stelle.

Viel Glück.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

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