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 Aufhebungsvertrag


Frage gestellt am 2012-01-20 11:55:37.924
Frage gestellt von yoyo
Rechtsgebiet Arbeitsrecht (Arbeiter u. Angestellte, TVöD)
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 75
Aufrufe der Frage 5768


Mein Arbeitgeber hat mich vor die Wahl gestellt: fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Grund: Arbeitszeit verfälscht. (ja, habe ich)
Unwissend und überstürzt habe ich den Aufhebungsvertrag gewählt.
Ist die Kündigung notwendig, oder hätte eine Abmahnung gereicht ? Bzw. kann ich jetzt überhaupt noch etwas dagegen tun, weil ich ja den Aufhebungsvertrag unterzeichnet habe...


  Rechtsanwalt Gordon Neumann hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2012-01-20 12:34:54.238
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich können Sie einen Aufhebungsvertrag anfechten. In der Praxis dringt der Arbeitnehmer damit aber selten durch. Sie müssten beweisen, durch arglistige Täuschung oder Drohung zur Unterschrift "genötigt" worden zu sein. Dieser Beweis wird regelmäßig nicht gelingen, weil der Arbeitnehmer meist keine Zeugen auf seiner Seite hat.

Ob dies auch in Ihrem Fall so ist, kann ich ohne zusätzliche Informationen nicht beurteilen.

Möglicherweise käme auch eine Anfechtung wegen Irrtums in Betracht. Ich gehe allerdings davon aus, dass Sie wussten, was Sie dort unterschreiben. Falls nicht, muss man den Vertrag unverzüglich (also sofort) anfechten. Melden Sie sich im diesem Fall gerne heute noch in unserer Kanzlei.

Es wäre besser gewesen, wenn Sie sich vor der Unterschrift gemeldet hätten. Hinterher ist es kaum noch möglich, davon wieder weg zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Gordon Neumann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
040-32809780

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Gordon Neumann, Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg

Anwalt für Arbeitsrecht (Arbeiter u. Angestellte, TVöD) beim Anwalt-Suchservice



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