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 Arbeitsunfähigkeit


Frage gestellt am 2013-06-16 09:55:16.484
Frage gestellt von Kirchbrak
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 37
Aufrufe der Frage 4056


Wegen psychosomatischer Beschwerden/ Burn-out-Syndrom/Depression bin ich seit dem 4.6. arbeitsunfähig. Mein Betriebsurlaub ist vom 6.7.13 bis 28.07.13. Kann ich mich bis 5.7. krankschreibenlassen, dann in Urlaub gehen und mich dann ab 29.7.wieder AU-schreiben lassen?

p.s. meine Krankheit beruht auf langjährige Problemen am Arbeitsplatz und wegen meiner Kündiung wegen Praxisaufgabe meines Chefs zum 30.08.13.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-06-16 16:19:54.081
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


sofern die medizinischen Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind, ist dieses rechtlich zulässig.


Nur bei sehr langer Krankheit, die hier aber nicht vorliegt, wäre das nicht möglich (EuGH, Urteil vom 22.11.2011, Az.: C-214/10).

Sollte allerdings die AU ab dem 29.07.2013 als "vorgeschoben" angesehen werden (was bei dieser Konstellation ja aus Arbeitgebersicht bestimmt nicht ganz abwägig sein dürfte), wird der Arbeitgeber entschreichende Schritte einleiten.

Die AU sollte also wirklich "Hand-und-Fuß" haben und nicht vorgeschoben werden. Davon gehe ich nach Ihrer Schilderung aber auch nichts aus.

Alles Gute und hffentlich baldige Genesung.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

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