Arbeitszeitenänderung
Frage gestellt am 2009-05-13 13:18:13.268
Frage gestellt von Daisy
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 52
Aufrufe der Frage 10904
guten tag,
ich bin seit über 8 jahren in einem modernen unternehmen tätig. seit einigen jahren davon mittlerweile als chefsekretärin. meine arbeitszeiten waren immer von 8-16 uhr. in meinem arbeitsvertrag steht keine angabe zur uhrzeit, hier wird lediglich 40-stunden-woche angesprochen. meine durschnittliche arbeitsleistung pro woche ist allerdings 45 stunden, aber das tut wahrscheinlich nichts zu sache.
derzeit sind wir zu dritt in dem sekretariat. eine auzubildene, ich und eine weitere angestellte. bislang war die regelung so, dass ich von 8 - 16 uhr hier war, die auszubildene von 9 - 17 uhr und die weitere angestellte von 9:30 - 17:30 uhr. die neue regelung soll sein: ich von 08:45 - 17:45 mit 1h pause, die auszubildene von 8 - 16 uhr. an den tagen wo sie schule hat (dienstags und donnerstags) sollen zwei andere kolleginnen den telefondienst in der zeit von 8 - 08:45 übernehmen, eine sitzt in der cad-abteilung, die andere ist unsere übersetzungskraft.
hinsichtlich dieser neuen regelung habe ich heute früh eine mail meines chefs vorgefunden mit dem wortlaut, dass die arbeitssituation es nicht mehr erforderlich macht, dass ich vor 08:45 mit meinem dienst beginne. meine arbeitszeit soll ab nächste woche somit von 08:45 - 17:45 incl. einer stunde pause sein. weiter wird mitgeteilt, dass das telefon in der zeit von 8 - 8:45 von unseren auszubildenen übernommen wird und an den schultagen die zwei zuvor besagten damen einspringen werden.
es gibt ein besprechungsprotokoll zu einer unserer regelmässigen mitarbeiterbesprechungen aus 03/01 da wurde wie folgt geschrieben
"Kernarbeitszeiten: Zwischen 9 und 16 Uhr haben alle Mitarbeiter, die keine Auswärtstermine haben, im Hause zu sein, bzw. sich rechtzeitig bei der Zentrale oder beim Sekretariat unter Angabe des Aufenthaltortes abzu-melden"
und in unserer Dienstanweisung steht
"Kernarbeitszeiten: Zwischen 8:45 und 16 Uhr haben alle Mitarbeiter, die keine Auswärtstermine haben, im Hause zu sein, wem dies nicht möglich ist, der hat sich rechtzeitig beim Sekretariat unter Angabe des Aufenthaltsortes abzumelden. (MAB: 03/2001)".
was kann ich tun?
Rechtsanwalt André Sämann hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2009-05-13 16:08:25.585
Sehr geehrte Ratsuchende,
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