Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Entschädigung bei Veranstaltungsabsage durch Veranstaltungspartner


Frage gestellt am 2017-05-17 13:10:57.379
Frage gestellt von Suse
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 60
Aufrufe der Frage 739


Mit einem Partner hatte ich freiberuflich einen Workshop geplant. Es fanden 2-3 Vorbereitungstreffen statt. Der Partner wollte für die Veranstaltung seine Räumlichkeiten stellen (eine Werkstatt). Die Organisation hatte ich vollständig übernommen (Anmeldungen, Rechnungserstellung, Online-Werbung, Flyer).

Wenige Tage vor der Veranstaltung bekam ich eine eMail, die Veranstaltung könne nicht stattfinden, da er krank sei. Er war nicht bereit, mir seine Räume zu belassen bzw. einen Ersatz für sich zu finden.

Ich habe danach vergeblich versucht, ein Ersatzprogramm zu erstellen, womit ein Teil der Angemeldeten aber nicht einverstanden war. Ich musste daher den TN absagen und Ihnen die bereits gezahlte Gebühr zurückzahlen (dies war zusätzlich mit mehreren Stunden Arbeit verbunden).

Mit dem Partner gab es keinen schriftlichen Vertrag, aber es gibt eMails mit Absprachen. Über das letzte Treffen mit Honorarabsprache und Programmplanung existiert ein Protokoll von mir.

Kann ich Entschädigung verlangen bzw. in welchem Umfang und wie ist dabei vorzugehen?

Herzlichen Dank für die Auskunft!