Gehaltsüberzahlung
Frage gestellt am 2010-12-17 09:53:37.115
Frage gestellt von sissy680
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 86
Aufrufe der Frage 7176
Folgende Situation:
Ich war schwanger und hätte ursprünglich ENtbindungstermin am 29.12.2010 gehabt. Nun kam aber das Kind bereits per Notkaiserschnitt (bedingt durch eine Schwangerschaftsvergiftung) bereits am 15.10.10 zur Welt. Von meinem Arbeitgeber her hatte ich sowieso ein Beschäftigungsverbot bis eigentlich 16.11.2010. Mein Gehalt bekomme ich immer im Nachhinein zum 15. des Folgemonats. Ich habe meinem Arbeitgeber ein oder 2 Tage nach Entbindung diese mitgeteilt und kurz danach auch die Geburtsurkunde n Kopie zu kommen lassen. Da die Lohnabrechnung immer am Anfang des Monats gemacht wird, wußte mein Arbeitgeber rechtzeitig bescheid, dass ab Geburtstermin (15.10.) die Krankenkasse Mutterschaftsgeld zahlt. Somit hätte er ja nur die Zeit 1.10. bis 14.10.10 berechnen und überweisen müssen. Aber er hat ein komplettes Gehalt für den MOnat Oktober überwiesen und hat nun diesen Monat eine Rückrechnung wegen Gehaltsüberzahlung gemacht und zieht mir diese (es geht hier um 375 Euro angebliche Überzahlung)nun von seinem Anteil Mutterschaftsgeld, was er als Aufstockung zur Krankenkassenzahlung zahlen muss ab. 1. Darf er das, so dass ich diesen und nächsten Monat von ihm nur kanppe 100 Euro bekomme anstatt den vollen Anteil von 285 Euro ??
2. Muss ich das sozusagen überhaupt zurückzahlen, da es ja meiner Meinung nach eine von mir unverschuldete Überzahlung war ? Ich habe gelesen, dass bei einer unverschuldeten Überzahlung hier nichts zurückgezahlt werden muss. Und für den plötzlichen Kaiserschnitt (Frühgeburt)(völlig unerwartet) kann ich ja nichts. Können Sie mir hier helfen?
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-12-17 10:49:28.305
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