Kündigung wirksam?
Frage gestellt am 13.12.2010
Frage gestellt von toivoton
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 04
Aufrufe der Frage 1995
Rahmenbedingungen:
Kündigung in der Probezeit. Kündigungsfrist 2 Wochen.
Betriebsrat vorhanden und muss angehört werden.
Unternehmensgröße >500 Mitarbeiter
Kündigungsschreiben datiert auf den 8.12. und bei mir eingegangen am 10.12.
Kündigung zum 25.12.2010
Mein Name wurde falsch geschrieben
BR wurde am 3.12. über Kündigung informiert, hat mir mitgeteilt, dass sie bis zum 10.12. Zeit haben Stellung zu nehmen bzw. die Frist verstreichen zu lassen. Da sie keine Möglichkeit haben mir rechtswirksam beim Abwenden der Kündigung zu helfen, hat sich der BR entschieden, in meinem Sinne, die Frist verstreichen zu lassen.
Die Personalabteilung lies mich wissen, dass sie den Kündigungstag folgendermaßen festsetzen:
Tag an dem Kündigung geschrieben wird + 3 Tage Postlaufzeit + 14 Tage Kündigungsfrist.
Insgesamt ist die Kündigung bei mir mit falsch geschriebenem Namen vor Ablauf der Entscheidungsfrist des BRs eingegangen. Ein Grund wurde nicht angegeben (was in der Probezeit auch nicht notwendig ist, soweit ich das weiß) und ich wurde von der Arbeit ohne Nennen von Gründen freigestellt.
Ist die Kündigung rechtlich wirksam, auch zum 25.12. (Feiertag)?
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 13.12.2010
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Der Fragesteller
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| Anwältin/Anwalt war freundlich: |
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| Eigene Anmerkung | Leider nicht auf die Rahmenbedingungen eingegangen. |
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