Reisekostenerstattung
Frage gestellt am 2010-08-10 22:44:02.083
Frage gestellt von calvinhobbes
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 100 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 7700
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine berufliche Tätigkeit schließt Reisetätigkeiten in größerem Umfang ein. In meinem Arbeitsvertrag wurde geregelt, dass ich die entstehenden Kosten jeweils für den laufenden Monat vorstrecke muss und am Ende des Monats eine Reisekostenabrechnung einreiche.
Dies habe ich bis jetzt immer vereinbarungsgemäß vorgenommen.
Nun ist es so, dass ich die Reisekosten für April 2010 und die folgenden Monate bis heute nicht erstattet bekommen habe. Es handelt sich insgesamt über einen Betrag von über 3.000,- €.
Mitte Juli habe ich meinen Chef, der gleichzeitig Geschäftsführer des kleinen Unternehmen ist, höflich mittels einer schriftlichen Zahlungserinnerung an seinen Zahlungsverzug erinnert. Vergangene Woche machte ich mündlich nochmals darauf aufmerksam mit dem Hinweis, dass es mir mittlerweile unmöglich wird, weitere Auslagen vorzustrecken.
Momentan bin ich wieder unterwegs, so dass wieder Kosten anfallen. Da ich das Geld nur knapp mit Hilfe von Freunden vorstrecken kann, würde ich die Auswärtstätigkeit gerne einstellen, und stattdessen meinen Dienst im Büro tun. Ich habe jedoch Angst, dass mir dies als eine Art "Streik" ausgelegt werden könnte.
Meine Fragen lauten also: Kann ich meine Auswärtstätigkeit abbrechen und stattdessen im Büro Dienst tun? Was kann ich unternehmen, um meinen Chef zur Zahlung zu bewegen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-08-10 23:29:55.279
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :
Sehr Fragestellerin,
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