Rückforderung der Bundesagentur für Arbeit
Frage gestellt am 2009-06-04 19:37:57.478
Frage gestellt von pastor
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 10
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Nachdem ich mich nach einer längeren Phase des Erhalts von ALG II 1997 selbständig machte, war ich auch dann noch gelegentlich auf Gelder von der BfA angewiesen. Auch hatte ich ein Darlehen für den Einstieg in die Selbständigkeit erhalten. Konfrontiert wurden meine Frau und ich (sog. Bedarfsgemeinschaft)nun mit einer nicht unbeträchtlichen Rückforderung seitens der Agentur, die sich auf mehrere Beträge bis ins Jahr 2006 zurückreichend beläuft, mit der Begründung der Unrechtmäßigkeit. Ich hatte zwar formal Widerspruch eingelegt, da ich eine Teilforderung als absolut ungerechtfertigt ansehe , hatte aber nicht die Zeit (und die wäre durchaus nötig gewesen) um konkret zu argumentieren. Einen RA konnte ich mir nicht wirklich leisten. Vor kurzem kam nun die Zahlungsaufforderung über eine Summe ins Haus, die ich weder willens noch in der Lage bin zu begleichen. Ich habe der BfA also meine augenblickliche Situation deutlich gemacht mit der Bitte um Stundung bzw. Ratenzahlung mit Beginn des kommenden Jahres; woraufhin ich nun einen "Fragebogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" erhielt. Wenn ich diesen Fragebogen ausgefüllt zurücksende - wozu ich bis zum 15.06. verpflichtet bin - würde ich mich gleichsam einverstanden erklären mit Grund und Höhe der Forderung; was allerdings nicht der Fall ist. Gibt es für mich in dieser vertrakten Situation überhaupt noch eine Möglichkeit mich zur Wehr zu setzen, oder habe ich schlicht meinen Einsatz verpasst und muss nun mit dieser ungerechtfertigten und ebenso ruinösen Forderung leben?! Natürlich wäre ich Ihnen für eine möglichst rasche Antwort dankbar!
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2009-06-05 01:05:14.547
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