Ueberstunden-Nachzahlung
Frage gestellt am 2011-03-15 11:06:34.483
Frage gestellt von kempi
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 12
Aufrufe der Frage 2244
Im Jahre 2008 bekam ich ein Aenderungs-
Arbeitsvertrag, bei dem mir eine Gehaltserhoehung in Hoehe von 220 Euro zugebilligt wurde.
Dies geschah allerdings mit der folgenden
Klausel :
"Mit Zahlung der Zulage sind saemtliche Guttage und Mehrstunden abgegolten"
Bei meiner Unterschrift bezog ich dieses allerdings auf die Vergangenheit. Dies war falsch, ich bekomme nun keinerlei Ausgleich fuer geleistete Ueberstunden.
Ist diese Klausel rechtskraeftig ?
Kann ich ein Ausgleich fuer die nachweisbar geleisteten Ueberstunden rueckwirkend einfordern ?