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 Urlaubsregelung und Feiertagszuschuß


Frage gestellt am 2011-02-17 12:54:33.583
Frage gestellt von Zauberfee66978
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 66
Aufrufe der Frage 2168


Hallo an das Team,
bin alleinerziehende Mama eines 6-jährigen Kindes und möchte wissen ob es rechtlich geregelt ist, dass ich meinen Urlaub in den Schulferien nehmen darf. In den Sommerferien wurden mir 2 Wochen Urlaub genehmigt, nicht 3 Wochen wie ich das eigentlich beantragt hatte. Den restlichen Urlaub möchte ich nun natürlich zu anderen Ferienterminen nehmen. Kann mein Chef dies ablehnen? Denn in den Herbst- Winter und Osterferien ist theoretisch Hauptsaison, wobei meine Abteilung davon nur indirekt betroffen ist (Rezeption im Hotel). Und eine Urlaubssperre wurde nicht schriftlich vereinbart! Urlaub außerhalb der Ferien zu nehmen wäre ja keine Erholung für mich da man ja trotzdem den normalen "Alltagsstreß" wie Hausaufgaben etc hätte. Oder muss ich mich damit abfinden dass ich nur 2 Wochen Urlaub im Jahr mit meinem Kind haben kann? Ich bin übrigens die einzigste mit Kind in unserer Abteilung!
Nun ist es auch noch so dass ich "nur" 4 volle Tage pro Woche arbeite und bisher keinen Ausgleich erhielt wenn ich an Feiertagen eingeteilt wurde. Das kommt mir doch auch recht seltsam vor, mein Chef meinte dies würde nur Vollzeit-Angestellten zustehen? Immerhin hab ich eine 32 Stunden Woche, also "fast" Vollzeit.
Im vorraus schon herzlichen Dank!