Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Weitergabe persönlicher Daten


Frage gestellt am 2011-03-17 06:11:14.908
Frage gestellt von ria
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 01
Aufrufe der Frage 4770


Guten Morgen,

meine Frage ist folgende:
Sind Mitarbeiter der Personalabteilung einer Behörde berechtigt, Daten,
die Ihnen aus einer ärztlichen Bescheinigung bekannt werden,
ohne Kenntnis des betroffenen Arbeitnehmers an Dritte,
in diesem Fall: andere Mitarbeiter der Behörde,
weiter zu geben???

Konkret sind Daten aus der Bescheinigung eines Krankenhauses an Dritte weitergegeben worden, diese gaben die Informationen wiederum weiter und der Arbeitnehmer wurde von diesen "Vierten" (Kollegen NICHT Vorgesetzten) aufgefordert, sich zu rechtfertigen bzw. den Krankenhausaufenthalt zu "begründen".

Von meiner Seite steht hier tatsächlich nicht nur die Frage nach Vertrauensverlust, sondern insbesondere die Frage nach Wahrung des Datenschutzes.

Vielen Dank für das Verständnis und die hilfreiche Antwort.


  Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-03-17 08:37:08.596
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Frau Rieke,

ohne seine Einwilligung ist die Weitergabe persönlicher Daten, die in einer ärztlichen Bescheinigung enthalten sind, rechtswidrig und ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutz gesetz mit der Folge, dass Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter der Personalabteilung der Behörde bestehen können.

Problematisch ist es sicher, den Schaden zu beziffern.

Es geht weder den Arbeitgeber noch Mitarbeiter irgend etwas an, weswegen ein Krankenhausaufenthalt erforderlich war.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Glatzel
Rechtsanwältin

Das Honorar wollen Sie bitte auf mein
Konto bei der Sparkasse Mainz (BLZ 55050120) Kontonummer 152007225 überweisen.

Kostenrechnung:
vereinbartes Honorar 33,62
19 % USt 6,38
40,00

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Anwalt für Arbeitsrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Brigitte Glatzel beantwortet hat:

Scheidungsanwalt
2014-07-14 11:49:29.636
20 €

Doppelversichert
2014-07-12 10:07:46.776
20 €

Kreditbetrug?
2014-07-03 15:06:49.781
25 €

vollzugsrecht
2013-12-03 16:38:44.552
50 €

Einreisebestimmung
2013-10-28 16:28:25.227
35 €

Hilfe wegen Mikrozensus
2013-08-28 15:36:19.382
30 €

Bruder vom Erbe ausschließen
2013-06-18 11:43:06.094
40 €

Firmengründung in der Mietwohnung
2013-02-20 22:45:37.254
20 €

Kapitallebensversicherung
2012-07-02 18:59:16.599
20 €

Kündigung
2012-05-16 08:21:36.412
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag
2023-08-05 22:42:14.611
40 €

Krankengeld
2022-04-12 11:30:02.57
20 €

Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin
2019-09-20 09:06:03.003
100 €

Änderungskündigung
2019-03-24 22:43:53.99
20 €

Auszahlung von Resturlaub
2019-02-18 14:58:10.303
30 €

Mein Chef schuldet mir Geld
2018-09-06 14:08:02.441
20 €

Klausel in einem Aufhebungsvertrag
2018-06-24 22:23:51.81
30 €

Berufsgenossenschaft stuft mich in eine falsche Gefahrenstufe ein
2018-06-10 11:55:35.252
20 €

Kündigungsfristen
2017-09-12 14:04:42.519
60 €

Unerwünschte Änderung Gehaltsfestlegung per Email bestätigen?
2017-02-22 21:35:00.761
50 €