Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende


So funktioniert es
Jetzt Frage stellen


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Weitergabe persönlicher Daten


Frage gestellt am 17.03.2011
Frage gestellt von ria
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 01
Aufrufe der Frage 1282


Guten Morgen,

meine Frage ist folgende:
Sind Mitarbeiter der Personalabteilung einer Behörde berechtigt, Daten,
die Ihnen aus einer ärztlichen Bescheinigung bekannt werden,
ohne Kenntnis des betroffenen Arbeitnehmers an Dritte,
in diesem Fall: andere Mitarbeiter der Behörde,
weiter zu geben???

Konkret sind Daten aus der Bescheinigung eines Krankenhauses an Dritte weitergegeben worden, diese gaben die Informationen wiederum weiter und der Arbeitnehmer wurde von diesen "Vierten" (Kollegen NICHT Vorgesetzten) aufgefordert, sich zu rechtfertigen bzw. den Krankenhausaufenthalt zu "begründen".

Von meiner Seite steht hier tatsächlich nicht nur die Frage nach Vertrauensverlust, sondern insbesondere die Frage nach Wahrung des Datenschutzes.

Vielen Dank für das Verständnis und die hilfreiche Antwort.

  Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 17.03.2011
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Frau Rieke,

ohne seine Einwilligung ist die Weitergabe persönlicher Daten, die in einer ärztlichen Bescheinigung enthalten sind, rechtswidrig und ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutz gesetz mit der Folge, dass Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter der Personalabteilung der Behörde bestehen können.

Problematisch ist es sicher, den Schaden zu beziffern.

Es geht weder den Arbeitgeber noch Mitarbeiter irgend etwas an, weswegen ein Krankenhausaufenthalt erforderlich war.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Glatzel
Rechtsanwältin

Das Honorar wollen Sie bitte auf mein
Konto bei der Sparkasse Mainz (BLZ 55050120) Kontonummer 152007225 überweisen.

Kostenrechnung:
vereinbartes Honorar 33,62
19 % USt 6,38
40,00


-----

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht finden.

-----



 Weitere Fragen, die Brigitte Glatzel beantwortet hat:

Kündigung
16.05.2012
20 €

Mietnomaden
07.11.2011
25 €

Übertragung Kinderfreibetrag auf Lebenspartner
19.09.2011
30 €

Stornierung wegen höherer Gewalt
14.09.2011
40 €

Stecke in der absoluten Kostenfalle!
27.08.2011
35 €

Nachlass
14.06.2011
20 €

Weitergabe persönlicher Daten
17.03.2011
40 €

Abschreibungen beim sozialen Wohnungsbau
01.03.2011
20 €

Vermögensausgleich
09.01.2011
30 €

Kein Geld zurück bei Reisestornierung?
11.09.2010
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Arbeitslos melden
16.05.2012
40 €

Kündigung
16.05.2012
20 €

Beendigung/Kündigung der Mitgliedschaft in der DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V.
18.11.2011
20 €

Fragen über Behinderung
07.10.2011
45 €

Wann ist Kündigung wirksam?
02.09.2011
25 €

Weitergabe persönlicher Daten
17.03.2011
40 €

Gehaltsüberzahlung
17.12.2010
35 €

Kündigung wirksam?
13.12.2010
20 €

Urlaub bei Krankheit
11.11.2010
30 €

Gehaltszahlung
27.09.2010
40 €