Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Doppelhaus Abwassertrennung


Frage gestellt am 2011-07-24 12:19:10.086
Frage gestellt von Hugo
Rechtsgebiet Architektenrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 71
Aufrufe der Frage 7616


Kann ich eine Kostenbeteiligung des Nachbarns erwarten/verlangen, wenn er eine Trennung des Abwassers innerhalb des Hauses fordert bzw. kann er überhaupt eine Trennung des nach über
47 Jahren gemeinsam genutzten Inhous-Abwasserrohres verlangen? Der Verlauf des Abwasserrohres ist nicht eindeutig. Wir wissen nur, dass es in einer der Trennmauern oder zwischen den Trennmauern der beiden Häuser verläuft und im Revisionsschacht auf dem Nachbargrundstück
mündet.

Für eine fundierte Auskunft besten Dank im Voraus!


  Rechtsanwalt Daniel Hesterberg hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-07-24 12:47:36.926
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Zunächst wäre in der Tat der eindeutige Verlauf des Abwasserrohres zu klären, um die Sach- und Rechtslage abschließend und zuverlässig einschätzen zu können.

Ansonsten gilt (allgemein und regelmäßig):
Eine Trennung erscheint mir rechtlich möglich, dieses kann nämlich meines Erachtens nicht ohne Weiteres vertraglich ausgeschlossen werden.

Die Sache ist nur die, dass sich dann die Frage nach den diesbezüglichen Konsequenzen (insbesondere Kosten etc.) stellt.

Zunächst wäre der Parteiwillen von Ihnen und Ihrem Nachbarn zu erforschen, notfalls müsste man mangels eines Ergebnisses auf gesetzliche Grundsätze zurückgreifen.

Nach meiner ersten Einschätzung dürfte die Umbau- und Kostenlast dann Ihrem Nachbarn zufallen, da er schließlich die Trennung verlangt und damit den Umbau und die damit verbundenen Maßnahmen und vor allem Kosten für Sie und sich auslöst.

Dieses gilt in der Tat um so mehr unter Berücksichtigung der 47 Jahre währenden gemeinsamen Nutzung.

Sie sollten daher Ihren Nachbarn damit konfrontieren.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg, Marktstraße 17/19, 70372 Stuttgart

Anwalt für Architektenrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Daniel Hesterberg beantwortet hat:

Deutschland Leben
2014-10-06 20:26:08.109
40 €

Versetzung nach erfolgreichem Auswahlverfahren
2013-07-23 09:35:08.734
50 €

Codiertes Zeugnis
2013-07-06 16:44:10.351
30 €

Änderung unbefristeter Mietvertrag Senioren-WG
2013-03-11 22:39:39.559
40 €

Heirat mit einer Touristin
2012-10-09 09:26:34.494
20 €

Erben verweigern Pflichtanteil
2012-07-31 15:24:49.082
40 €

Testament
2012-07-18 11:04:03.919
50 €

Fünf Jahre Jagdscheinsperre
2011-10-06 19:33:41.988
40 €

Wann ist Kündigung wirksam?
2011-09-02 12:38:40.751
25 €

Teilung eines Grundstückes
2011-07-25 14:24:19.075
40 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Architektenrecht

Rechnungsfrist
2017-08-11 08:07:22.226
20 €

Neubau in Altstadt mit Sanierungssatzung - Abstandsflächen
2014-04-15 18:02:26.695
35 €

Veränderung der Spurweite einer Schienenbahn
2014-02-26 17:20:33.67
40 €

Wer haftet beim Bauen, wenn Planungsarchitekt nicht Bauleitung übernimmt?
2013-04-18 16:36:59.107
40 €

Bauvertrag
2012-09-06 14:49:58.381
30 €

öffentlicher Auftrag Natursteinarbeiten
2011-11-02 15:47:02.22
50 €

Teilung eines Grundstückes
2011-07-25 14:24:19.075
40 €

Verwendungsvorschriften für Schotter
2011-07-25 14:19:01.231
30 €

Doppelhaus Abwassertrennung
2011-07-24 12:19:10.086
50 €

Regress auch ohne Bauvertrag
2010-11-26 18:43:00.699
40 €