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 Ausländerrecht und Sozialrecht


Frage gestellt am 2013-05-13 08:08:25.791
Frage gestellt von martin
Rechtsgebiet Ausländerrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 76
Aufrufe der Frage 1187


Vor 33 Jahren bin ich ausgewandert nach Paraguay und jetzt im Alter von 66 Jahren zusammen mit meiner paraguayischen Ehefrau (62 J.) nach Deutschland zurückgekehrt. Wir sind verheiratet seit 31 Jahren mit Deutschem Familienbuch in Berlin, unsere beiden Söhne haben aufgrund dieses Familienbuches als Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Zusammenhang mit unserer Rückwanderung ergeben sich folgende Probleme:
1) Wir haben zunächst Sozialhilfe beantragt, meine Frau beim Jobcenter und ich beim Sozialamt des Landratsamtes. Beide Ämter fordern für die Annahme unserer Anträge
a) Krankenvesicherungsausweise und
b) Aufenthaltstitel meiner Frau
2) Die Ausländerbehörde will meiner Frau den Aufenthaltstitel nicht erteilen, da sie zu wenig Deutschkenntnisse hat und noch über kein Einkommen verfügt. Dabei ist sie ja durch den Antrag beim Jobcenter mit "Arbeitesverbot" belegt. Durch die Verzögerungen seitens der Ausländerbehörde könnte sogar passieren, daß die 90 Tage Touristenzeit meiner Frau überschritten werden. Ich nehme jedoch an , dass die vor 31 Jahren erfolgte Heirat mit einem Deutschen sie vor einer eventuellen Abschiebung bewahren müsste. Selbst bei einer Gewährung des Aufenthaltstitels für meine Frau wird dies dann (durch den neuerdings notwendigen Druck des eAT in Berlin, der alleine 6 Wochern dauern soll, da ist die 90-Tages-Frist praktisch schon überschritten.
zu1) Jobcenter und Sozialamt des LRA machen die Annahme unserer Anträge auf Sozialhilfe und Wohngeld abhängig vom Aufenthaltstitel meiner Frau und den Mitgliedsausweisen der Krankenversicherungen. Hierzu folgendes: Meine Frau kann gar keinen Versicherungsausweis im Lande haben, da sie hier noch nie versichert war. Sie kann lediglich ein schriftliches Versprechen der AOK vorweisen, womit sich die AOK verprlichtet, sie ab Leistungsbezug (H 4) als Mitglied aufzunehmen.
Mein Fall ist allerdings wesentlich komplizierter. Vor meiner Auswanderung aus Deutschland war ich zunächst freiwillig versichert bei einer Ersatzkasse und zum Schluss privat versichert. Nach den Bestimmungen seit 2007 ist also für mich als Rentner (Altersruhegeld seit Vollendung meines 65. Lebensjahres) die letzte Versicherung zuständig, ob gesetzlich oder privat. Aus diesem Grund lehnt die Ersatzkasse ihre Zuständigkeit ab. Und die Privatersicherung ist nach über 30 Jahren nicht mehr in der Lage, nachvollziehen, ob ich jemals bei ihr Mitglied war, und lehnt meine Aufnahme ebenfalls ab. Die Beweislast liegt nun bei mir, aber auch ich kann keinerlei Unterlagen mehr über diese Zeit vorweisen. Und während nun niemand zuständig ist für meine Krankenversicherung, werden unsere Anträge bei Jobcenter und Sozialamt abgelehnt wegen fehlendem Aufenthaltstital meiner Frau und Versicherungsausweisen (mit Lichtbild) beider. Einstweilen sind wir ohne Wohnung, ohne jeden Geldzufluss, da ich wegen fehlender Krankenversicherung auch nicht einmal meine Rente bekommen, und provisorisch notdürftig bei Freunden untergebracht, was natürlich kein Dauerzustand sein kann.
Was kann ich tun, um diesen "Gordischen Knoten" kurzfristig durchzuschlagen, weil ja jede Behörde ihre Tätigkeit wiederum von anderen Behörden abhängig macht und im Endresultat alles steckenbleibt, und ausserdem auch mein spärliches Reisegeld zu Ende zu gehen droht, und wir deshalb schon aus finanziellen Gründen möglicherweise den Rückzug antreten müssten. Ausserdem sind wir ja auch schon seit unserer Einwanderung (15.4.2013) ohne jede Krankenversicherung, was im übrigen auch gar nicht erlaubt ist.