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 Inkassoforderung


Frage gestellt am 30.09.2011
Frage gestellt von sigi
Rechtsgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 57
Aufrufe der Frage 293


hallo , ich habe altschulden bei einer Bank , diese hat die forderung an EOS DID abgegeben , nun meine frage , die summe beläuft sich auf ca 20.000 Euro , nun hat mir das inkassounternehmen schriftlich mitgeteilt , wenn ich die hälfte innerhalb von 4 wochen zahle , dann ist die schuld vollständig erledigt , ist dies zutreffend , oder kann dann nochmal etwas kommen ? ( von der bank selbst oder anderen )

mfg dassler

  Rechtsanwalt Jesse Blachowski hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 30.09.2011
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn Ihnen das Inkassounternehmen einen solchen Vorschlag macht, dann stellt dies ein Angebot zum Abschluß eines Vergleiches dar. Wenn Sie dieses Angebot annehmen, indem Sie die Hälfte des Betrages innerhalb von 4 Wochen zahlen, ist die Sache damit erledigt und weder die Bank noch das Inkassounternehmen oder andere Dritte können weitere Ansprüche gegen Sie aus der Forderung geltend machen.

Sie sollten in jedem Fall das Schreiben des Inkassounternehmens sowie die Überweisungsbelege sorgfältig aufbewahren, um später die Erfüllung des Vergleiches nachweisen zu können.

Zudem sollten Sie vom Inkassounternehmen eine Bestätigung des Zahlungseinganges sowie der Erledigung der Forderung verlangen.

Ist die Forderung bereits tituliert (Vollstreckungsbescheid, Urteil o.ä.) sollten Sie auch die Herausgabe der entsprechenden vollstreckbaren Ausfertigung verlangen.

Zudem müssen Sie beachten, daß die Forderung nur im Fall der fristgemäßen Zahlungen (Eingang beim Inkassounternehmen) erlischt.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jesse Blachowski
Rechtsanwalt


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Der Fragesteller sigi hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Danke !



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