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 Regress auch ohne Bauvertrag


Frage gestellt am 26.11.2010
Frage gestellt von Jeckill
Rechtsgebiet Bau- und Architektenrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 26
Aufrufe der Frage 1377


Hallo, ich habe als Unternehmer ein Angebot über Ausbauarbeiten für einen Kunden erstellt.Allerdings ist es aufgrund von wirtschaftlichen Problemen seitens des Kunden und von baustellentechnischen Gegebenheiten nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen.Kann mich der Auftraggeber nun für einen nicht abgeschlossenen Vertrag für die Ihm entstandene Mehrkosten in Regress nehmen?Ich kann mir das nicht vorstellen. Danke im Voraus.

  Rechtsanwalt Daniel Hesterberg hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 28.11.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Eine vorvertragliche Haftung kennt das BGB zwar auch (§ 311 BGB i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB, § 280 BGB), aber diese dürfte hier in der Tat nicht in Betracht kommen, denn angesichts der wirtschaftlichen Probleme des Kunden als Auftraggebers, die für den mangelenden Vertragsschluss (mit-)ursächlich waren, können Sie nicht verantwortlich gemacht werden.

Letztlich kommt es insbesondere darauf an, durch wessen (überwiegend) schuldhaftes Verhalten der Vertrag nicht geschlossen wurde.

Solange Ihnen das nicht vorgeworfen werden kann, haften Sie nicht.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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Der Fragesteller Jeckill hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Danke für die schnelle, korrekte Antwort.Gerne wieder.



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