Haftung der Bauaufsicht
Frage gestellt am 2011-10-25 14:18:36.479
Frage gestellt von Paul
Rechtsgebiet Baurecht
Gebot 31 €
PLZ Gebiet 37
Aufrufe der Frage 5395
Im Jahr 2008 habe ich an einem Haus im Dachgeschoss nachträglich einen Balkon einbauen lassen. Die Konstruktion: Leimholzträger wurden mit Bolzen und Krallen an die vorhandenen Deckenblaken befestigt. Die Tragbalken wurden zur Ableitung des Regenwassers mit Weißblechen belegt, der Gehbelag aus 3,8cm starken Bohlen im 5 mmm Abstand mit leichtem Gefälle hergestellt.
Bauantrag und Konstruktion und wurden an eine Architektin übergeben.
Die Auswahl des Handwerkers (Tischler) wurde durch uns vorgenommen. Die Bauüberwachung wurde von der Architektin übernommen und uns entsprechend in Rechnung gestellt.
Wie sich später heraus stellte, lief bei starkem Regen Wasser an die Hauswand. Wir haben dies der Architektin gemeldet. Sie hat sich daraufhin an den Tischler gewandt, allerdings hat sie nur die Monita weiter gegeben, aber weder ihm gegenüber noch uns den Grund genannt. Der Tischler hat nicht reagiert. Da wir selber selten vor Ort sein können, wir wohnen überwiegend an einem anderen Ort, haben wir es der Architektin überlassen, die Sache in Ordnung zu bringen. Sie hat kleinere Maßnahmen veranlasst, die jedoch das Problem nicht behoben haben. Erst in diesem Jahr hat sie bemerkt, dass die Neigung der Tragebalken falsch, d.h. leicht zum Haus hin, angelegt ist.
Inzwischen ist ein größerer Schaden dadurch entstanden, dass der Putz in einer Höhe erneuert werden muss, die den Aufbau eines Gerüsts erforderlich macht.
Ich bin an einer einvernehmlichen Lösung hinsichtlich der enstehenden Kosten interessiert, möchte dafür jedoch meine Rechtsposition klären: Wer ist für den aufgekommenen Schaden haftbar? Der Tischler scheint insolvent zu sein und ist nicht ansprechbar. Ich bin der Meinung, dass die Architektin aufgrund der übernommenen Bauüberwachung für mich die Ansprechpartnerin in Sachen Haftung ist.
Wie ist die Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen an den- oder diejenige, die sich der Sache annehmen mag!
Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-10-25 17:45:08.329
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