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 Handwerkerleistung


Frage gestellt am 2013-02-21 16:10:22.756
Frage gestellt von Uli
Rechtsgebiet Baurecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 29
Aufrufe der Frage 3918


Unserer 90-jährigen Tante ist vom Dachdeckermeister auf der Nachbarhausbaustelle angeboten worden mal eben die kaputte Pfanne, die er erkannt hat, auszuwechseln (Haus gehört meiner Frau, Tante hat Nießbrauch). Dabei hat er weitere Fehler gefunden und mehrere Tage "repariert". Ergebnis: eine Rechnung über 4300 EUR.

Meine Idee:
1. Forderung bestreiten, mit der Firma sprechen und verhandeln. Ggf. Pkt. 3 als "Argument" einbringen.
2. Wenn erfolglos, auf Klage einlassen, Handwerkskammer, Gutachter
3. An die Öffentlichkeit: der schröpft alte Leute. Hat er bestimmt nicht das erste Mal gemacht, macht er wieder.

Strategie-Frage:
Muß ich anders vorgehen, weil ich so mit Pkt. 1 die Erfolgsaussichten unter Pkt. 2 zerstöre, wenn ja, wie?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-02-21 16:58:01.311
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer schilderung wäre die Tante als Auftraggeberin auch Zahlungsschuldnerin.

Daher sollte also Ihre Tante handeln und zunächst die Anfechtung aller möglichen Erklärungen unverzüglich erklären.

Das sollte unbedingt schriftlich erfolgen und muss von Ihrer Tante unterschrieben werden. Ansonsten sollte unbedingt eine Originalvollmacht Ihrer Tante diesem Schreiben beigefügt werden, wenn Sie die Sache in die Hand nehmen wollen.

Diese Anfechtung hat die Folge, dass mögliche Verträge nichtig sind. Vertragliche Ansprüche können dann eben nicht mehr geltend gemacht werden.

Wichtig ist aber, dass diese Anfechtung nachweisbar und unverzüglich erklärt wird, damit es eben keine vertraglichen Ansprüche gibt.


DANACH kann und sollte man versuchen, eine wirtschaftlich vernünftige Lösung herbeizuführen. Das Ergebnis hängt natürlich vom jeweiligen Verhandlunggeschick ab.


Führen diese Verhandlungen nicht zu einem für Sie und Ihre Tante befriedigenden Ergebnis, würde ich dazu raten, die Handwerkskammer zu informieren und auch von dort den Wert der Arbeiten überprüfen zu lassen - das ist meistens schneller und billiger als ein Gerichtsverfahren.


Hilft auch das nicht, sollte weiter daran gedacht werden, den Vorgang der Staatsanwaltschaft vorzulegen - Ihre Tante wäre dann Zeugin und könnte dann dazu aussagen.

Denn dass so ein Verhalten nicht nur moralisch, sondern ggfs. auch strafrechtlich relevant sein wird, dürfte außer Frage stehen.

Viel Erfolg.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Baurecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Uli hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Wie es der Zufall will, die Anwältin kommt aus Oldenburg, der Fall stammt aus dem Kreis Vechta, hingegen wohne ich in der Lüneburger Heide.



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