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 Höherer Dienst


Frage gestellt am 2016-09-28 02:22:45.514
Frage gestellt von Yella
Rechtsgebiet Beamtenrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 3979


Bin ich als Regierungsrätin der Stadt Hamburg dem höheren Dienst zugeordnet?
Dann könnte es sich um einen Ernennungsfehler handeln. Welche Auswirkungen hat dieser?


  Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-10-07 17:03:52.899
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,
das Beamtenrecht ist sehr formal. Eine Ernennung erfolgt unter Übergabe der Ernennungsurkunde mit dem Sie in einen neuen Status berufen werden. Im konkreten Fall also in den höheren Dienst nach A 13.
Sollte dies konkret so in der Urkunde stehen, dann darf Ihr Status nicht geändert werden, denn Fehler hierbei müssten in einem formellen Verfahren wieder aufgehoben werden. Die Hürden sind aber sehr hoch, da Bestandsschutz besteht.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Gleichzeitig bitte ich um Zahlung auf folgendes Konto:
DE 68577513100000409524 KSK Ahrweiler

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, In den Gärten 10, 53424 Remagen

Anwalt für Beamtenrecht beim Anwalt-Suchservice



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