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 insolvenz und Ruhestand


Frage gestellt am 23.01.2012
Frage gestellt von meli
Rechtsgebiet Beamtenrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 25
Aufrufe der Frage 187


Guten Tag,

nach meiner lang jähigen Probleme am Arbeitsplatz ( Mobbing) sind mir erhebliche finanziere und gesundheitliche Schäden entstanden.

Um damit besser abzuschliessen hat mein Arzt und der Leiter der mobbinggruppe einen verein vorgeschlagen, wo ich mich selbsthilfemäßig selbst Therapieren kann. Meine Frage ist, darf ich mich selbstständig melden um die Kosten im verein erstattet zu bekommen. Welche Möglichkeiten bleiben mir übrig? Freiberuflich, gesellschaft gründen...?

ich musste mich coachen lassen , damit ich mich persönlich weiterbilde, besteht die Möglichkeit diese Kosten zurück zubekommen?

Für eien Rückantwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Meli

  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 26.01.2012
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Sofern Ihr Arzt die Teilnahme an einer Therapiegruppe empfohlen hat, so ist zunächst zu prüfen, ob Ihre Krankenversicherung für die hierdurch bedingten Kosten aufkommt. Ggf. müsste mithin Ihr behandelnder Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen und vor Beginn der Maßnahme die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bestätigen lassen.

2. Im Rahmen der Selbständigtkeit (Existenzgründung) können berufsbedingte Aufwendungen und Kosten, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen, als Abzugspositionen im Rahmen der steuerlichen Veranlagung berücksichtigt werden. Die Teilnahme an einer Selbsthilfetherapie hat keinen Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit. Zwar ist dies eine Maßnahme, um - wie Sie schildern - Ihre Gesundheit zu verbessern und um eventuell Ihre Arbeitskraft wieder herzustellen. Diese der beabsichtigten Berufstätigkeit vorgelagerte Schritt wird jedoch nur schwer zu einer steuerlichen Berücksichtigung finden können. Ggf. müssten Sie einen entsprechenden Steuerberater mit der konkreten Prüfung dieser Frage beauftragen.

3. Kosten der Weiterbildung/Coaching könnte ggf. das Arbeitsamt übernehmen, wenn eine Wiedereingliederung in den Beruf mit diesen Maßnahmen verbunden sein soll. Sofern Sie im Ruhestand (Vorruhestand o.ä.) sind, wobei Ihre Angaben hierzu missverständlich sind, werden diese Kosten wahrscheinlich jedoch auch nicht übernommen werden.

Sie müssten es jedenfalls bei den entsprechenden Stellen, wie vorstehend geschildert, erst einmal versuchen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und darf um Beachtung des Umstandes bitten, daß dieses Forum nur eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage aufgrund der Ihrerseits getätigten Angaben tätigen kann.

Mit freundlichen Grüßen

H. Filiz


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Beamtenrecht finden.

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