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 gerichtstermin


Frage gestellt am 2011-08-21 14:56:35.436
Frage gestellt von FRANZ
Rechtsgebiet Betäubungsmittelrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 67
Aufrufe der Frage 1317


bin angezeigt wegen drogen handel können die mir eine haftstraffe geben durch telefongespräche


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-08-22 08:43:57.604
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

eine Verurteilung erfolgt nicht durch Telefongespräche sondern durch eine Gerichtsverhandlung. Dies ist auch bei Drogenhandel so.

Der Strafrahmen dafür mit Betäubungsmitteln zu handeln ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Wenn Sie mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt haben, ist der Strafrahmen Freiheitsstrafe von einem Jahr bis 15 Jahren.

Wo innerhalb des Strafrahmens im Falle einer Verurteilung die konkrete Strafe liegen wird, hängt von verschiedenen Einzelheiten des Sachverhalts ab.

Ersttäter bekommen eine niedrigere Strafe als Wiederholungstäter. Zudem kommt es darauf an, mit welchen Mengen welcher Droge Sie wie oft gehandelt haben, ob Sie geständig sind, ob Sie nur gehandelt haben, um eine eventuell vorhandene eigene Sucht zu finanzieren, u.s.w.

Ihre Angaben reichen da bei weitem nicht aus, um eine Prognose über die tatsächlich drohende Strafe abzugeben.

Ob abgehörte Telefongespräche für eine Verurteilung reichen, kann erst gesagt werden, wenn der Inhalt der Telefongespräche bekannt ist.

Daher empfehle ich Ihnen einen Kollegen vor Ort damit zu beauftragen, Akteneinsicht zu nehmen. Bis zur Akteneinsicht sollten Sie sich nicht zum Sachverhalt einlassen und insbesondere gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht schweigen.

Alles weitere wird der Kollege dann nach erfolgter Akteneinsicht mit Ihnen besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Betäubungsmittelrecht beim Anwalt-Suchservice



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