Teilkindergeldanspruch bei Bezug von KG-ähnlichen Leistungen im EU-Ausland?
Frage gestellt am 2010-03-30 16:54:48.886
Frage gestellt von gerfalke
Rechtsgebiet Einkommensteuerrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 49
Aufrufe der Frage 3282
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Situation ist wie folgt; ich
- bin Arbeitnehmer und sozialversicherungspflichtig sowohl in Deutschland als auch im Vereinigten Königreich
- bin uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland
- beziehe kindergeldähnliche Leistungen im Vereinigten Königreich, da der Wohnsitz des Kindes dort ist
Frage: besteht ein Anspruch auf Teilkindergeld in Höhe des Differenzbetrages (ca. 100 Euro p.M.)?
Vielen Dank!
Weitere Informationen:
Einen Antrag auf deutsches Kindergeld habe ich im November 2009 gestellt. Die Bescheinigung über die britschen Leistungen habe ich der Familienkasse zugestellt, daraufhin ist mein Antrag abgelehnt worden mit Verweis auf den §65 EStG. Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit heißt es jedoch "Dies gilt allerdings nicht für Familienleistungen, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gewährt werden. Hier besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf einen Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld.". Dieses "gegebenfalls" möchte ich klären.
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-03-30 20:26:22.107
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Der Fragesteller
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