Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Unnormaler HT-Stromverbrauch - was tun?


Frage gestellt am 2016-08-10 10:07:29.307
Frage gestellt von DasC&DerBiber
Rechtsgebiet Energierecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 81
Aufrufe der Frage 3462


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben folgendes Problem mit unserer Stromrechnung:

Wir haben monatliche Abschlagszahlungen von 113,-€ geleistet. Nun fordern die Stadtwerke fast 1.500,-€ nach.

Der Abrechnungszeitraum 02.06.2015 - 28.06.2016 weißt einen extrem hohen HT-Verbrauch von über 6.000 kWh auf. Über das Jahr betrachtet wäre das im Schnitt ein HT-Verbrauch von ca. 16kWh / Tag.
Der NT- und Wärmestrom-Verbrauch dagegen befinden sich in einem sehr niedrigen Bereich.

Wir haben deshalb seit der Abrechnung ein Stromtagebuch geführt, wobei aufgefallen ist, dass auch in den ersten beiden Wochen nach der Endabrechnung, also 28.06.2016 - 11.07.2016, ein extrem hoher HT-Verbrauch vorliegt. Hier lagen wir im Schnitt sogar bei 31 kWh / Tag!!

In diesen genannten 14 Tagen waren wir nur etwa 7 Tage zu Hause; die Heizungen waren in diesem Zeitraum schon seit längerem ausgesichert; und auch so haben wir in diesen zwei Wochen auf Grund des Sommers wenig Strom (i.S.v. Fernseher, etc.) benötigt. Wir haben außerdem seit Einzug in die Wohnung (Anfang 2015) an den haushaltsüblichen Geräten überall Kippschalter angeschlossen, damit die Geräte nicht im Standby-Modus unnötig Strom ziehen.

Seit der Ablesung am 11.07. und in den seitdem betrachteten Zeiträumen lag der HT-Verbrauch in einem normalen Bereich zwischen 1 und 3 kWh pro Tag.

Sowohl der Energieberater beim Verbraucherschutz, wie auch eine Freundin aus einem Stromunternehmen, als auch ein Elektromeister aus dem Freundeskreis haben uns alle bestätigt, dass ein dermaßen hoher HT-Verbrauch, so wie er in den beiden genannten Zeiträumen angefallen ist, mit normalen haushaltsüblichen Geräten kaum zu erreichen ist. Vor allem nicht in einem 2-Personen-Haushalt / 2,5-Zimmer-Wohnung.

Wir haben bereits Kontakt mit dem Haus-Elektriker aufgenommen, der den Beuler überprüft hat. Dieser funktioniert jedoch "normal" und weißt keine Unauffälligkeiten auf.

Nach dieser erschreckend hohen Ablesung durch uns selbst am 11.07. (also 2 Wochen nach der Ablesung der Stadtwerke) haben wir uns direkt bei den Stadtwerken beschwert, bzw. Widerspruch eingelegt - inkl. einer Mahnsperre bis 20.08.2016.

Erstaunlicherweise ist der Verbrauch laut unserem Tagebuch seit diesem 11.07. wieder in absolut normalen Bereichen (HT-Verbrauch von ca. 1-2 kWh / Tag; NT-Verbrauch von ca. 2-4 kWh; Wärestrom-Verbrauch 0 kWh, da dieser ausgesichert ist).

Ich kann Ihnen gerne außerdem unser "Stromtagebuch" inkl. Fotografien der Zählerstände zusenden.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns die Rechtslage und vor allem die Schritte erklären könnten, die wir nun gehen können.


  Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-10-07 17:13:41.069
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,
die Situation ist die folgende: Die Abrechnung ist Teil der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Sie haben Widerspruch eingelegt, der aber keine aufschiebende Wirkung hat. Sie scheinen zwar schon Prüfungen der Unterlagen vorgenommen zu haben, ich rate aber, die Belege, also die ableseprotokolle beim Vermieter eizusehen. Nun befürchte ich ,dass weiterer Informationsgewinn nicht zu erwarten sein wird.
Der Vermiter kann , soweit Sie den unstreitigen Teil der Abrechnung ( Grundsteuer etc.) gezahlt habemn, wozu ich rate, Sie auf Zahlung des offenen Saldos verklagen. In dem prozeß können Sie die Richtigkeit der Abrechnung bestreiten. Das muss aber sehr gründlich erfolgen, denn nur dann wird das Gericht einen Sachverständigen beauftrage, die Zähler etc. zu kontrollieren. Die Ableseprotokolle / Temperturmessungen von Ihnen sind nur von geringem Wert für das Gericht.
Leider stehen Sie in der Beweispflicht für die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung, d.h. wenn der Sachverständige nichts findet, gewinnt der Vermieter.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und bitte um Zahlung auf folgendes Konto:
DE 68577513100000409524
mfg
RA J.Titz

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, In den Gärten 10, 53424 Remagen

Anwalt für Energierecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Joachim Titz beantwortet hat:

Einbehaltung der Katzen
2017-07-22 11:26:51.931
40 €

Sozialstunden
2016-10-03 19:33:42.893
20 €

Sozialstunden
2016-10-02 19:05:35.698
20 €

Höherer Dienst
2016-09-28 02:22:45.514
20 €

Unnormaler HT-Stromverbrauch - was tun?
2016-08-10 10:07:29.307
30 €

Utopischen Wert gemessen
2016-01-07 17:38:10.207
32 €

Befristung Arbeitsvertrag Uni-Klinikum
2015-12-18 12:19:46.266
40 €

Frage zu Teil- oder Mitschuld
2015-07-21 16:40:13.626
50 €

Feuermelder
2015-02-12 16:19:10.926
25 €

Umzug
2014-11-24 03:40:52.397
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Energierecht

Unnormaler HT-Stromverbrauch - was tun?
2016-08-10 10:07:29.307
30 €