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 Der Grabstein meines Vaters ist weg


Frage gestellt am 2014-01-02 04:31:16.28
Frage gestellt von White Herb
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 95
Aufrufe der Frage 3516


Hallo ich habe ein großes Problem der Grabstein meines Vaters ist weg weil ich ihn nicht zahlen konnte


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-01-02 08:46:07.696
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,



Sie sollten Strafanzeige gegen unbekannt stellen, wenn Sie nicht wissen, wer den Grabstein entfernt hat.


Sollte es der Steinmetz gewesen sein, war er hierzu ebenfalls nicht befugt, SOFERN es keine entsprechende besondere vertragliche Vereinbarung (= Eigentumsvorbehalt) gegeben hat.

Das kann ich mir nicht vorstellen, wäre aber anhand eines Vertrages dann gesondert zu prüfen.

In einem solchen Vertrag müsste dann ein besonderer Eigentumsvorbehalt auch für schon aufgestellte Grabsteine wirksam vereinbart worden sein.


Fehlt es - vermutlich - an einer solchen besonderen Vereinbarung, sind Sie gleichwohl Eigentümerin des Steines geworden.

Die Nichtzahlzahung ändert daran nichts, denn zwischen dem Werkvertrag und der Eigentumsübertragung wird strikt getrennt.

Das Eigentum wird durch Einigung und Übergabe übertragen. Und das ist hier passiert, wenn es den oben angesprochenen wirksamen Eigentumsvorbehalt eben vertraglich nicht gegeben hat.

Sie sind daher Eigentümerin des Grabsteines geworden, der Ihnen entwendet worden it. Daher haben Sie einen Anspruch auf Rückgabe und eben auch die Möglichkeit der Strafanzeige.


Sollten noch Fragen offen sein, können Sie sich gerne an mich wenden.


Mit freundlichen Grüßen

Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

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