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 Erbe


Frage gestellt am 2010-03-09 16:53:32.169
Frage gestellt von chrisb27
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 93
Aufrufe der Frage 5479


hallo,

ist es möglich sich den pflicht erbteil seiner eltern schon jetzt auszubezahlen????

danke für die antwort im voraus

mfg
christian


  Rechtsanwalt Christian Kössl hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-03-09 17:23:50.786
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Herr Breu,

zunächst darf ich mch bedanken, daß Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Anwalt-Suchservie gewandt haben.

Der Pflichtteil wird erst dann relevant, wenn eine letztwillige Verfügung Sie von Ihrem Erbrecht ausschließen würde. Ein unmittelbares Abfinden des Pflichtteils ist bereits deshalb nicht gegeben. Weiter berechnet sich die Höhe des Pflichtteilsanspruch nach dem gesetzlichen Erbanteil, der wiederrum nach dem Stichtagsprinzip erst mit dem Wert am Tag des Ablebens des Erblassers ermittelt werden kann.

Eine Möglichkeit für die lebzeitige Regelung dieser Frage wäre allerdings ein Verzichtsvertrag zwischen Ihnen und Ihren Eltern als Erblasser, in dem Ihnen Ihre Eltern einen bestimmten Geldbetrag oder anderweitiges Vermögen zuwenden unter gegenseitigem Verzicht auf den gesetzlichen Pflichtteil. Hierzu wäre allerdings eine notarielle Beurkundung dieser Vereinbarung zwingend erforderlich.

Ih hoffe Ihnen soweit eine erschöfpende Antwrot gegeben zu ahben. Für wetiere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Kössl
Rechtsanwalt
Walter-Eucken-Str. 8, 85716 Unterschleißheim

USt-IDNr.: DE164513558

Tel.: 089/315 40 88
mobil: 0172/8249882
Fax: 089/315 40 89

www.rechtsanwalt-koessl.de
www.scheidungsrecht-muenchen.de
www.schadenfix.de/Unterschleissheim/RA_Christian_Koessl

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Anwalt für Erbrecht beim Anwalt-Suchservice



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