Erben
Frage gestellt am 05.02.2010
Frage gestellt von Wa_Gr
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 31
Aufrufe der Frage 1545
Wir benötigen Auskunft über Erbschaftsangelegenheiten.
Da wir seit 10 Jahre keinen Kontakt mehr zu unserer gemeinsamen Tochter
haben, und diese nach familiären Streitigkeiten unser Haus verlassen hat, mit den Worten :
Ich habe keinen Vater mehr, dieses Haus werde ich nicht mehr betreten.
Auch vorher gab es schon Vorwürfe seitens der Tochter, wie Sie habe eine schlechte Kindheit gehabt und noch mehr.
Unsere Frage ist nun, wie können wir verhindern, das die Tochter einen Anspruch bei einem Todesfall auf Ihr Pflichtteil hat. Wir haben ein bezahltes Eigenheim, und möchten unterbinden, das Sie Ihren Anspruch auf das Pflichtteil stellt.
Denkbar wäre ein Berliner Testament, oder Haus verschenken, mit lebenslangen Wohnrecht.
Sollte es noch andere möglich, bitte ich diese aufzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Grünewald
Rechtsanwalt Christian Kössl hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 05.02.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :




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