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 Erben


Frage gestellt am 05.02.2010
Frage gestellt von Wa_Gr
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 31
Aufrufe der Frage 1545


Wir benötigen Auskunft über Erbschaftsangelegenheiten.
Da wir seit 10 Jahre keinen Kontakt mehr zu unserer gemeinsamen Tochter
haben, und diese nach familiären Streitigkeiten unser Haus verlassen hat, mit den Worten :
Ich habe keinen Vater mehr, dieses Haus werde ich nicht mehr betreten.
Auch vorher gab es schon Vorwürfe seitens der Tochter, wie Sie habe eine schlechte Kindheit gehabt und noch mehr.
Unsere Frage ist nun, wie können wir verhindern, das die Tochter einen Anspruch bei einem Todesfall auf Ihr Pflichtteil hat. Wir haben ein bezahltes Eigenheim, und möchten unterbinden, das Sie Ihren Anspruch auf das Pflichtteil stellt.
Denkbar wäre ein Berliner Testament, oder Haus verschenken, mit lebenslangen Wohnrecht.
Sollte es noch andere möglich, bitte ich diese aufzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Grünewald



  Rechtsanwalt Christian Kössl hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 05.02.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Eheleute Grünewald,

vielen Dank, dass Sie sich an den Onlineservice gewandt haben.

Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind abschließend in § 2333 BGB geregelt. Nach dem geschilderten Sachverhalt trifft leider keiner dieser Gründe auf Ihren Fall zu.

Die Errichtung eines Berliner Testaments kann leider zu keinem Ausschluß des Pflichtteilsrechts führen, da hier der Abkömmling, also Ihre Tochter, auf das Pflichtteilsrecht verwiesen bleibt.

Da Ihr Ansinnen darin besteht, daß Ihre Tochter in keiner Weise von einem Nachlaß verbleibt, würde nur die Verwretung Ihres vorhandenen Vermögens, also in erster Linie der Immobilie verbleiben. Sie sollten sich dann eine dingliche persönliche Dinetbarkeit in Form des lebenslangen Wohnrechts für Sie beide einräumen und ins Grundbuch eintragen lassen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Kössl
Rechtsanwalt
Walter-Eucken-Str. 8, 85716 Unterschleißheim

Tel.: 089/3154088
mobil: 0172/8249882
Fax: 089/3154089


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