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 Erbfolge


Frage gestellt am 2016-10-03 19:51:45.786
Frage gestellt von Erbe
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 15
Aufrufe der Frage 3872


Meine Nichte hat nach dem Tode ihrer Mutter/meiner Schwester deren Erbe ausgeschlagen. Würde meine Nichte nach dem Tode meiner Mutter/ihrer Großmutter automatisch wieder in die gesetzliche Erbfolge eintreten?


  Rechtsanwalt Gert Grey hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-10-04 08:45:32.539
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Herr Weber,

wenn Ihre Nichte, nennen wir sie N, nach dem Tod der eigenen Mutter, nennen wir sie MN, das Erbrecht umfassend ausschlägt, wird sie nach MN nicht Erbe. Der Fall wird weiterbehandelt , als ob N zum Zeitpunktes Todes der MN nicht gelebt hätte. Wer statt dessen erbt, kann an dieser Stelle mangels näherer Angaben nicht beantwortet werden.

Wenn Ihre , sehr geehrter Herr Weber, Mutter stirbt, nennen wir sie MW, so wären gesetzlicher Erbe zunächst Sie, möglicherweise in Muterbengemeinschaft mit weiteren Geschwistern, falls die vorverstorben sind, mit deren Abkömmlingen. Somit auch möglicherweise auch mit der N. Über die Erbquote kann ich mangels näherer Angaben nichts sagen.

Die Ausschlagung der N nach der MN, spielt beim Tode der MW, keine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen
Gert Grey
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Poststr. 101
53840 Troisdorf
Fon 02241. 9790900
www.kanzlei-grey.de

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Anwalt für Erbrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Erbe hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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