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 Testament


Frage gestellt am 2009-11-03 20:47:13.84
Frage gestellt von yvonne
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 08
Aufrufe der Frage 5913


Hallo.
ich stehe in einem Testament mit noch 3Erben.Einer davon ist der Neffe des Verstorbenen.Hat er Sonderrechte oder gilt das was im Testament steht.jeder der Erben bekommt einen unterschiedlichen geldbetrag.Was wird mit dem übrigem Geld?Ein Grundstück kann einer der Erben bekommen,es ist aber niemand festgelegt.Hat jetzt hier der Neffe ein Vorrecht?
MfG.L.Hofmann


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2009-11-04 16:37:18.808
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin, Sehr geehrter Fragesteller,

es gilt dass, was im Testament steht. Der Neffe hat insoweit keine Vorrechte.

Allerdings muss im Erbrecht zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer unterschieden werden. Ein Vermächtnis liegt vor, wenn jemand nur einzelne Gegenstände zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag erhalten soll.

Erben sind diejenigen, zwischen denen der Nachlass im ganzen verteilt werden soll.

Was von beiden gewollt ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Wenn es so ist, dass der Erblasser sein Vermögen vollständig auf die 4 im Testament genannten aufteilen wollte, und sich nur beim zusammenrechnen, wie viel Geld er hat, vertan hat, oder sich sein Vermögen nachdem er das Testament erlassen hat, vergrößert hat, dann sind die zusätzlichen Geldbeträge in dem gleichen Verhältnis aufzuteilen, indem auch die ausdrücklich genannten Beträge aufzuteilen sind.

Wenn ein Vermächtnis gewollt war, dann wurde alles, was nicht ausdrücklich in dem Testament genannt wurde, von den gesetzlichen Erben geerbt.

Die gesetzlichen Erben sind diejenigen, die erben würden, wenn kein Testament da wäre. Das sind soweit vorhanden die Nachkommen des Verstorbenen. Wenn der Verstorbene keine Nachkommen hatte, die Eltern des Verstorbenen. Wenn diese nicht mehr leben, deren Nachkommen, zu denen dann auch der Neffe gehört.

Bezüglich des Grundstücks ist nicht klar, ob in dem Testament steht, dass einer der 4 dort genannten das Grundstück bekommen soll, ohne dass in dem Testament steht, welcher der 4 oder ob das Grundstück im Testament nicht erwähnt wurde.

Wenn das Grundstück im Testament nicht erwähnt wurde, dann ist im Zweifel davon auszugehen, dass Sie und die anderen 3 nur Vermächtnisnehmer sind und das Grundstück an die gesetzlichen Erben gehen soll.

Wenn im Testament steht, dass einer von den 4 das Grundstück bekommen soll, dann ist davon auszugehen, dass Sie sich mit den anderen einigen sollen, wobei jeder von den 4 eine Stimme hat. Kommt eine Einigung nicht zustande, dann wäre eine Teilungsversteigerung möglich. Bei dieser bietet jeder der 4 so viel Geld, wie ihm das Grundstück wert ist. Derjenige, der am meisten bietet, bekommt das Grundstück und der Kaufpreis wird im gleichen Verhältnis wie das Bargeld auf alle 4 aufgeteilt.

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie und die anderen 3 nur Vermächtnisnehmer sind. Denn die Bestimmungen im Testament scheinen für die Annahme, dass Sie und die anderen Erben geworden sind, doch ziemlich unvollständig zu sein.

Eine endgültige Auslegung kann jedoch erst erfolgen, nachdem das Testament in Augenschein genommen wurde.

Hierzu können Sie mir dieses per E - Mail oder Fax senden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Erbrecht beim Anwalt-Suchservice



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