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 Vermögen größer als im Testament angegeben


Frage gestellt am 2013-11-12 17:31:52.078
Frage gestellt von niemand
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 33
Aufrufe der Frage 4232


In einem Testament der Nachbarin werden 2 Personen benannt und ein Betrag von 200.000 an diese beiden Personen verfügt. Wenn das tatsächliche (noch nicht für die Pflege verbrauchte Vermögen) aber am "Stichtag" ca. 270.000 beträgt, aber nur 200.000 notariell verfügt sind, was passiert mit dem übersteigenden Betrag?


  Rechtsanwältin Ottilia L. Solander hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-11-15 19:39:15.189
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Frage ist zunächst wichtig zu wissen, ob die Bedachten nahe Verwandte der Verstorbenen sind, die auch als Erben in Betracht kommen. Wenn Sie die einzigen Erben sind, so ist das Vermögen im Ganzen zu teilen.
Sind die Bedachten jedoch in keinem Fall Erben, so sind je 100000 an jede Bedachte auszukehren, der Rest wäre unter den Erben zu verteilen.
Sind jedoch pflichtteilsberechtigte Kinder, Ehegatte oder Eltern vorhanden, so können diese Ihren Pflichtteil vorrangig geltend machen aus dem Betrag von 270 000€ und der dann verbleibende Rest wird hälftig unter den Bedachten verteilt.
Ohne die genauen Verwandtschaftsverhältnisse oder den Wortlaut des Testamentes kann keine konkrete Auskunft gegeben werden.
Rechtsanwältin
Ottilia L. Solander
Fachanwältin für Familienrecht
Prälat-Subtil-Ring 5
66740 Saarlouis
06831/73091
kanzlei@rain-solander.de

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Ottilia L. Solander, Am Römerberg 20, 66740 Saarlouis

Anwalt für Erbrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller niemand hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Die Anwältin ist keine Fachanwältin für Erbrecht und hat den Sinn meiner Frage nicht verstanden. Die Antwort ist für mich ungültig und wird nicht bezahlt.



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