Vollmacht
Frage gestellt am 2013-05-06 23:32:02.643
Frage gestellt von duchatsch
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 64
Aufrufe der Frage 6832
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich habe von meinem Guten Freund ( Ersatzpapa) eine Generalvollmacht seit 20.03.2011 die aber nicht notariell beglaubigt ist. Weiterhin führe ich schon seit den Schriftverkehr von ihm.
Die Vollmacht geht auch über den Tod hinaus und kann nicht vom erben widerufen werden( so steht es in der Vollmacht)
Ich habe am 14.04.2013 den Auftrag bekommen die Wohnung zu Kündigen und Aufzulösen da er am 15 .04.2013 in Krankenhaus eingewiesen wurde. Ebenfalls sollte ich mich auch um die beerdigung kümmern. Mit der Auflösung und der Kündigung hatte ich schon begonnen. JEtzt ist er aber am Samstag Abend verstorben. Darf ich die Wohnung weiterhin auflösen? Wir haben für die Wohnung schon einen Nachmieter für den 1.6.2013.
Konnte auch heute schon den Sohn kontaktieren ( Ziemlich zerstrittene Beziehung zum Vater gehabt ) Der Sohn ( rechtmäßiger Erbe weil kein Testament vorhanden) will die Wohnung nicht weiter auflösen.
Was soll ich jetzt machen? Ich habe meinen Ersatzpapa ja versprochen dass ich mich um alles kümmere.
Vermögen ist eigentlich keins vorhanden. Auf dem Konto sind ca 500? Guthaben. Einnahmen Rente und alle Ausgaben ergeben fast -90 ? monatlich. Die Versicherungen werde ich jetzt noch alle Kündigen. Es sind keine Immobilienen Grundstücke Lebensversicherungen oder BAusparverträge vorhanden.
Was mache ich dann auch mit allen Papieren? Einlagern bis sich irgendwer meldet? Der Sohn will jetzt nichts haben aber er kann sich das ja noch alles überlegen. Ich würde gerne einfach nur die beerdigung abschließen und die Wohnung räumen.
Besten Gruß
Thorsten Duchatsch
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2013-05-07 08:51:28.803
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
Sehr geehrter Ratsuchender,
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