Wer trägt die Kosten für eine Aufteilungsklage?
Frage gestellt am 2014-09-26 15:38:51.804
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 11299
Erbauseinandersetzung
Ausgangssituation:
Ich war vor dem Tod meiner Mutter, die am 28.01.2014 verstorben ist, vorsorgeberechtigt und im Besitz einer Generalvollmacht. Einen Testamentsvollstrecker hatte meine Mutter zu Lebzeiten nicht schriftlich festgelegt. Sie sagte zwar zu mir, ich solle mich darum kümmern – doch beweisen kann ich das gegenüber der Erbengemeinschaft nicht. Ich habe mich in den letzten zwei Jahren um die Vermögensverwaltung gekümmert. Daher habe ich es als selbstverständlich angesehen, mich um die Testamentsvollstreckung zu kümmern. Nachdem ich verstanden hatte, dass ich ohne weiteres hierzu nicht berechtigt bin, habe ich meine Geschwister um Ihr Einverständnis in Schriftform gebeten. Wir sind 6 Geschwister: 4 haben mir Ihre Zustimmung erteilt, wenn ich meine Stimme dazu rechne, dann fehlt mir eine einzige Zustimmung. Mein Bruder, der mir die Zustimmung verweigerte, sitzt in einer geschlossenen Anstalt. Sein Hobby besteht darin, den ganzen Staat und im Nachgang seinen Bruder wegen der Vermögensaufteilung (des Erbes) zu verklagen.
Meine Fragen:
1. Wer hat die Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen, falls mein Bruder eine Aufteilungsklage erheben sollte? Sind diese Kosten aus dem Vermögen der Erblasserin (meine Mutter) zu begleichen?
2. Nach wie vielen Jahren tritt Verjährung ein? Bis wann müsste mein Bruder eine Klage eingereicht haben, damit diese noch zugelassen werden kann, weil die Verjährung noch nicht greift?
Bitte geben Sie bei der Beantwortung der Fragen stets die Rechtsgrundlage an!
Rechtsanwalt Achim Reusch hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2014-09-26 16:49:33.634
Sehr geehrter Ratsuchender,
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