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 Elternunterhalt


Frage gestellt am 10.03.2010
Frage gestellt von Burgi
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 31 €
PLZ Gebiet 56
Aufrufe der Frage 1820


Ich bin Rentnerin, single, meine fast 91-jährige demente Mutter befindet sich seit Anfang 2009 in einem Heim. Vom Sozialamt wurde ich letztes Jahr zum Unterhalt aufgefordert. Der Unterhaltsbeitrag beträgt 100 Euro.
Nun wurde vom Heim die Pflegesatzerhöhung beantragt, d.h. das Sozialamt hat die zusätzlichen ungedeckten Heimkosten in Pflegestufe II übernommen.
Frage: Muß ich damit rechnen, daß das
Sozialamt nochmals an mich wegen Erhöhung des Unterhaltsbeitrages herantritt - oder
ist der Fall durch die ursprüngliche Entscheidung in 2009 abgeschlossen?
Vielen Dank für die Beantwortung.
MfG
W. Seyd

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 10.03.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre finanziellen Verhältnisse werden sich wahrscheinlich nicht mehr ändern.

Trotzdem müssen Sie damit rechnen, dass in gewissen Abständen überprüft wird, ob sich Ihre finanziellen Verhältnisse geändert haben.

Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie dann mehr zahlen müssen. Wieviel Sie zahlen müssen hängt zum einen von der Höhe der ungedeckten Heimkosten und zum anderen von der Höhe Ihrer Rente ab.

Von Ihrer Rente muss Ihnen so viel bleiben, wie Sie für Ihren angemessenen Lebensunterhalt brauchen. Dieser Betrag wird Selbstbehalt genannt. Nur von dem Teil der Rente, der über dem Selbstbehalt liegt, müssen Sie Unterhalt bezahlen. Dabei müssen sie maximal Unterhalt in Höhe der ungedeckten Heimkosten zahlen.

Dies vorangestellt gibt es in Ihrem Fall 2 Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Die ungedeckten Heimkosten betrugen bisher nur 100 Euro und sind durch die Pflegesatzerhöhung gestiegen. Dann besteht tatsächlich die Gefahr, dass der Unterhaltsbeitrag erhöht wird.

Möglichkeit 2: Die ungedeckten Heimkosten waren schon bisher höher als 100 Euro. Dann wird es, solange sich Ihre finanziellen Verhältnisse nicht ändern, auch keine Erhöhung des Unterhaltsbeitrages geben. Denn dann ist das Sozialamt bei seinen bisherigen Berechnungen zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie nach der Höhe Ihrer Rente nicht mehr als 100 Euro bezahlen können, egal wie hoch die ungedeckten Heimkosten sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Rechtsanwalt für Familienrecht finden.

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Der Fragesteller Burgi hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Es fehlte meinerseits zusätzliche Angabe, daß die jetzigen ungedecktenHeim- kosten 300 Euro betragen, d.h. das Sozialamt trägt nun 2 x 300 Euro (300 Euro Pflegest. I und 300 Euro Pflegest.II



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