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 Gemeinsame ETW nach Trennung


Frage gestellt am 17.11.2010
Frage gestellt von McDermid
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 93
Aufrufe der Frage 1724


Hallo,

im Jahr 2002 haben mein Ex-Ehemann und ich eine ETW gekauft zu je 50 % Eigentumsanteil. Wir sind beide im Grundbuch eingetragen und haben beide ein Darlehen bei der Bank aufgenommen das wir zu 100 % ohne EK finanzieren.
(2004 war die Eheschließung). Die monatliche Kreditrate beläuft sich auf 400,-- € die wir uns je zur Hälfte teilen. Im März 2010 ist mein Ex-Ehemann in eine neue Wohnung gezogen und wir haben uns getrennt. Die Rate für die ETW übernimmt er nach wie vor.
Die Frage wie es jetzt mit der Wohnung weitergeht steht im Raum. Ich wohne mit unserer gemeinsamen Tochter in der Wohnung. Er würde sich gerne die 200,00 € sparen. Meine Eltern hätten Interesse die Wohnung als neue Eigentümer zu erwerben (während ich dann in der Wohnung bleiben könnte). Besteht die Möglichkeit das meine Eltern die Wohnung und die Kosten übernehmen (Löst die Bank den Kreditvertrag dann auf ? - entstehen Kosten?) und ist bei dem dann neuen Eigentümer mein Ex-Mann "raus" und hat keine Verpflichtungen mehr und auch keine Rechte ? Sollte dies vor einer anstehenden Scheidung geklärt werden ? Muß dies mittels Notarvertrag geklärt werden und wie hoch sind die Kosten ? Hat er einen evtl. Leistungsanspruch aus dem Verkauf ?
Danke für die Info,

Grüße
McDermid

  Rechtsanwältin Barbara Löw hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 17.11.2010
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Hallo MCDermind,

ich kann Ihnen die Fragen in aller Kürze beantworten:

grundsätzlich ist es möglich, dass Sie die Eigentumswohnung verkaufen. Ihr Mann müßte dann allerdings mitverkaufen,d.h. zustimmen, da auch ihm die Wohnung zu Hälfte gehört.

Wie die Bank das mit dem Kredit regelt, kann ich so nicht sagen, das ich den Kreditvertrag nicht kenne- man müßte mit der Bank Verhandlungen aufnehmen.

Wenn die Wohnung auf Ihre Eltern übertragen wird und die Sache mit der Bank geklärt ist, dann hat Ihr Mann keine Rechte und Verpflichtungen mehr.

Was allerdings noch in Betracht kommt ist der Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung, das heißt die Abwicklung des Vermögens: Man muß das Vermögen zu Beginn der Ehe mit dem bei Ende der Eehe vergleichen: z.B. Wert der Wohnung am Anfang der Ehe und Wert bzw. bei einem Verkauf Kaufpreis am Ende der Ehe und aufder einen Seite und auf der andere Seite das Darlehen.

Bleibe hier eine Differenz zu Gunsten eines Ehegatten,hat er dem anderen die Hälfte dieser auszugleichen.

Da bei der hälftigen Eigentumslage die Wohnungzu Hälfte Ihrem Mann gehört, steht ihm auch die Hälfte des Kaufpreises zu - er hat allerdings auch die Hälfte des Kredits zu tragen.

Aber auch darüber könnte man eine Vereinbarung treffen.

Grundsätzlich braucht man bei einer Eigentumsübetragung einen Notar- die Kosten kann ich Ihnen mangels Kenntnis der Höhe des Werts des Hauses bzw. Verkaufspreises.

Die Frage ist sicher sinnvollerweise vor der Scheidung zu klären, kann aber auch im Rahmen der Scheidung erfolgen.


Ich hoffe, Ihnen haben die kurzen Ausführungen genützt- zu weiteren Frage steh ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Barbara Löw
Rechtsanwältin

Schulzengasse 15, 72800 Eningen
T: 07121/9942582
F. 07121/9942 583
e: rain.loew@t-online.de

KontoverB. KNr. 559427 BLZ 64050000 KSK Reutlingen


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