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 Kapitallebensversicherung


Frage gestellt am 2012-07-02 16:11:33.025
Frage gestellt von ronjamoni
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 4397


Mein Mann hat während der Trennung von seiner Ex-Frau eine Scheidungsfolgevereinbahrung notariell abgeschlossen wo alle wichtigen Sachen geregelt wurden. Nach der Scheidung ist er auch zur Übernahme aller Steuernachzahlungen seiner Ex verpflichtet.Mit dem Steuerbescheid von 2011 wil Sie jetzt eine Kapitalertragssteuernachzahlung geltend machen.Seine Ex hat sich eine zur Ehezeit abgeschlossene Kapitallebensversicherung nach der Scheidung auszahlen lassen wovon mein Mann nichts wußte und die auch nicht im Zugewinnausgleich vermerkt wurden.
Muss er trotzdem die Kosten ünernehmen, und kann er seine Ex auffordern, ihm die Hälfte der Lebensversicherung im Nachhinein auszuzahlen?


  Rechtsanwältin Gabriele Koch hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2012-07-02 17:09:16.326
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Grundsätzlich hängt die Beantwortung Ihrer Frage natürlich von dem genauen Wortlaut der Vereinbarung ab, die mir derzeit nicht vorliegt. In der Regel ist aber davon auszugehen, dass eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die auch den Punkt Zugewinnausgleich beinhaltet, so abgefasst ist, dass spätere Nachforderungen ausgeschlossen sind. Etwas anderes könnte allerdings dann gelten, wenn die Exfrau die Existenz dieser Lebensversicherung von Anfang an verschwiegen hat, und die Einigung zum Zugewinnausgleich anders ausgefallen wäre, wenn Ihr Mann davon etwas gewusst hätte. Dann bestünde möglicherweise sogar die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Dies kann man aber nur beurteilen, wenn man den genauen Inhalt des Vertrages kennt.

Soweit es um die Erstattung der Steuerbelastung geht, kommt es natürlich ebenfalls auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung an. Sofern sich Ihr Mann tatsächlich verpflichtet haben sollte, sämtliche Steuernachzahlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu erstatten, wäre er wohl auch verpflichtet, die Kapitalertragsteuer zu übernehmen. Eine solche Regelung wäre rechtlich zulässig, ist aber eher unüblich. Deswegen gehe ich im Moment, ohne den Vertrag gesehen zu haben, davon aus, dass es hier um die Steuermehrbelastung aus dem Realsplittingvorteil geht, dass sich Ihr Mandant also verpflichtet hat, an die Frau Unterhalt zu bezahlen, den er als Sonderausgaben absetzen möchte, was im Gegenzug dazu führt, dass die Frau den Unterhalt versteuern muss. In so einem Fall ist der Unterhaltspflichtige verpflichtet, dem Unterhaltsberechtigten den steuerlichen Nachteil der diesem daraus entsteht, dass er den Unterhalt versteuern muss, zu erstatten. Wenn meine Annahme richtig ist und Ihr Mann nur die Steuernachteile aus dem Realsplitting erstatten muss, dann geht ihn die Kapitalertragssteuer nichts an. Zu erstatten wäre dann alleine die Steuermehrbelastung, die aufgrund des Unterhalts entsteht.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort im Rahmen der Möglichkeiten, die diese Plattform bietet, weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort alleine auf Ihren Angaben passieren kann und dass schon das Weglassen oder Hinzufügen von Kleinigkeiten in der Sachverhaltsschilderung möglicherweise zu einer völlig anderen Einschätzung der Rechtslage führen kann.

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Gabriele Koch, Anwandener Straße 43, 90431 Nürnberg

Anwalt für Familienrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller ronjamoni hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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