Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 spätere Unterhaltsverpflichtung


Frage gestellt am 2009-12-29 14:25:06.816
Frage gestellt von habema
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 4473


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Müller,

folgender Sachverhalt:

vor 5 Jahren starb mein Vater; kurze Zeit später veräußerte meine Mutter eine von zwei Immbobilien und gab das Geld größtenteils an meine Schwester. Derzeit bemüht sich meine Mutter um den Verkauf der 2. Immobilie, die sie derzeit bewohnt. Den Erlös wird sie in eine Immobilie, die sie mit meiner Schwester zusammen erwirbt, investieren und dann dort wohnen.
Meine Schwester verfügt über kein eigenes Einkommen.

Nun befürchte ich, dass ich - sollte meine Mutter pflegebedürftig werden - als einziges Kind mit eigenem Einkommen die Pflegekosten mittragen muss. Alles Geld hätte dahingegen meine Schwester erhalten.
Kann ich vorbeugend etwas unternehmen?
Kann meine Mutter mich von der Unterhaltspflicht im Pflegefall rechtskräftig befreien?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Ihr

habema


  Rechtsanwältin Anke Schüler hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2009-12-29 14:55:56.849
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:

Sie können einen notariellen Unterhaltsverzichtsvertrag abschließen. Wenn aber bei Abschluss des Vertrages klar ist, dass dann ein Öffentlicher Träger für den Unterhalt Ihrer Mutter aufkommen muss, ist der Vertrag sittenwidrig und unwirksam. Ihre Schwester sollte Sie von Unterhaltsanprüchen Ihre Mutter notariell freistellen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten weiter geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

A. Schüler
Rechtsanwältin

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Anke Schüler, Markt 19, 53721 Siegburg

Anwalt für Familienrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller habema hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Problematik wurde nur oberflächlich behandelt.



 Weitere Fragen, die Anke Schüler beantwortet hat:

Lebenslanges Wohnrecht
2014-07-18 09:00:49.003
40 €

Eigentumsübertragung
2010-03-19 13:02:35.272
40 €

Ehegattenunterhalt / Zugewinnausgleich
2010-01-11 22:51:10.853
40 €

spätere Unterhaltsverpflichtung
2009-12-29 14:25:06.816
40 €

Unterhaltszahlungen
2009-10-06 22:08:34.612
40 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Familienrecht

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
2024-03-04 11:22:37.028
40 €

Umgangsrecht der Großmutter.
2023-08-02 20:47:51.633
25 €

Rentenversicherung bezahlen durch den Ehemann
2020-12-16 15:58:20.105
50 €

Kindergeldangelgenhet
2020-09-08 09:20:50.432
20 €

Kindesunterhalt
2019-08-05 12:20:05.522
30 €

Unterhalt
2019-05-28 10:07:36.05
30 €

Trennung
2018-04-21 12:56:18.285
30 €

Vereinbarung anstatt Rentenausgleich
2018-04-19 11:03:16.434
35 €

gerichtlichter Vergleich
2017-08-16 13:12:59.883
40 €

Nachfrage zur Unterhaltszahlung
2017-06-20 06:34:28.46
50 €