spätere Unterhaltsverpflichtung
Frage gestellt am 29.12.2009
Frage gestellt von habema
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 1375
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Müller,
folgender Sachverhalt:
vor 5 Jahren starb mein Vater; kurze Zeit später veräußerte meine Mutter eine von zwei Immbobilien und gab das Geld größtenteils an meine Schwester. Derzeit bemüht sich meine Mutter um den Verkauf der 2. Immobilie, die sie derzeit bewohnt. Den Erlös wird sie in eine Immobilie, die sie mit meiner Schwester zusammen erwirbt, investieren und dann dort wohnen.
Meine Schwester verfügt über kein eigenes Einkommen.
Nun befürchte ich, dass ich - sollte meine Mutter pflegebedürftig werden - als einziges Kind mit eigenem Einkommen die Pflegekosten mittragen muss. Alles Geld hätte dahingegen meine Schwester erhalten.
Kann ich vorbeugend etwas unternehmen?
Kann meine Mutter mich von der Unterhaltspflicht im Pflegefall rechtskräftig befreien?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Ihr
habema
Rechtsanwältin Anke Schüler hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 29.12.2009
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| Eigene Anmerkung | Problematik wurde nur oberflächlich behandelt. |
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