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 Trennung nach Gewalt


Frage gestellt am 2013-04-08 18:58:08.616
Frage gestellt von pascal
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 97
Aufrufe der Frage 3803


Eine Freundin war ein Jahr vorher von ihrem Lebenspartner geschlagen. Sie hat eine Anzeige bei der Polizei gemacht und vom Angst das Haus (die sie zur Hälfte bezahlt hatte) verlassen. Der Ex musste eine 600€ Geldstraffe zahlen und profitiert jetzt allein von dem Haus, dessen Verkauf er seit ein Jahr bremst (Makler ablehnen usw).
Diese Dame hat ihr Haus nicht freiwillig aber wegen Gewalt verlassen, muss jetzt eine andere Wohnung mieten während er von dem ganzes Haus profitiert. Ich würde davon ausgehen dass er monatlich eine Entschädigung zahlen sollte (und das rückwirkend), oder sehe ich es falsch? Gäbe es als alternativ die Möglichkeit, die Hälfte des Hauses zu vermieten? Und wie könnte Man das Verkauf des Hauses beschleunigen?
Danke für ihre Rückmeldung,


  Rechtsanwalt Gerald Axel Freund hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-04-08 19:15:00.263
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

aus Ihrer Frage geht nicht deutlich hervor, ob Ihrer Freundin die Hälfte des Hauses auch gehört, sie also Miteigentümerin des Hauses ist. Sofern dies der Fall ist, hat sie für die Zeit, in der ihr ehemaliger Lebensgefährte das Haus allein nutzt, einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 50% der ortsüblichen Nettokaltmiete abzgl. etwa vom Lebensgefährten getragener Zins- und Tilgungszahlungen für einen Immobilienkredit, die über 50% hinausgehen. Beispiel: Nettokaltmiete ganzes Haus 1000 Euro, Kreditrate insgesamt 600,00 Euro vom Bewohner getragen --> 1000-600=400/2=200 Euro. Den Verkauf kann man beschleunigen, indem man die so genannte Teilungsversteigerung bei Gericht beantragt.

Im Detail ist das alles recht kompliziert, kleinere Nachfragen beantworte ich gerne.

Freundliche Grüße

Gerald Freund
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Gerald Axel Freund, Ehrenbergstraße 23, 14195 Berlin

Anwalt für Familienrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller pascal hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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