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 umgangsrecht für ein uneheliches 2 1/2 jahre altes kind


Frage gestellt am 2011-09-29 19:58:06.681
Frage gestellt von igor27
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 31 €
PLZ Gebiet 14
Aufrufe der Frage 8658


Sehr geehrte damen und herren,die mutter der zweieinhalb jahre alten tochter hat das alleinige sorgerecht;derzeit wird umgang alle 2 wochen sonntags von 11 - 19/20 h gewährt;wieviel umgang kann max. nach rechtsprechung ,ggfs.mit übernachtung?,erlangt werden,da die tochter erkennbar mehr mit dem vater zusammen sein möchte ,der verheiratet ist und ein weiteres eheliches kind (10 J)alt besitzt u so die tochter in der familie des vaters übernachten könnte..
mit freundlichen grüßen


  Rechtsanwältin Gabriele Koch hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-09-29 22:10:08.433
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Wenn sich die Eltern nicht anders einigen können, legen die Gerichte häufig ein Umgangsrecht jedes zweite Wochenende von Samstag morgens bis Sonntag abends, ggf. auch schon ab Freitag abends fest, selbstverständlich dann auch mit Übernachtung. Dazu kommen zusammenhängende Zeiten während der Ferien, die es dem Vater ermöglichen, mit dem Kind auch in Urlaub zu fahren und gelegentlich oder im Wechsel besondere (Feier)tage wie Weihnachten, Ostern, Geburtstag etc.

Bei relativ kleinen Kindern werden manchmal noch keine Übernachtungstermine festgesetzt, weil manche Richter davon ausgehen, dass so kleine Kinder noch den dauernden Kontakt zur Mutter brauchen und außerdem der Wunsch des Kindes in diesem Alter noch nicht so einfach feststellbar ist. Mit zunehmendem Alter des Kindes wird das Umgangsrecht dann aber meist großzügiger gehandhabt, oft auch deutlich öfter als jedes zweite Wochenende, z.B. zusätzlich noch ein Nachmittag /Abend pro Woche o.ä.. Erreichbar ist also ziemlich viel, es muss nur zuverlässig gehandhabt werden, praktikabel sein und dem Wohl des Kindes entsprechen.

Nur zwei halbe Tage im Monat scheint mir auch bei einem Kind mit 2 1/2 Jahren ziemlich wenig zu sein. Sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen, sollte auch in diesem Alter mehr möglich und ggf gerichtlich durchsetzbar sein.

Ich hoffe, Ihnen damit einen Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort nur eine erste Einschätzung ist, die ausschließlich auf den von Ihnen gegebenen Informationen beruht und eine umfassende juristische Beratung nicht ersetzten kann.

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Gabriele Koch, Anwandener Straße 43, 90431 Nürnberg

Anwalt für Familienrecht beim Anwalt-Suchservice



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