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 Vermögensausgleich


Frage gestellt am 09.01.2011
Frage gestellt von tommy
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 59
Aufrufe der Frage 1542


Ich möchte mich von meinem Mann trennen. Wir haben 3 Monate nach Baubeginn geheiratet. Das Grundstück habe ich lange vor der Ehe von meinen Eltern geschenkt bekommen. Ich allein stehe im Grundbuch. Die Hypothek lief seit Baubeginn auf beide Namen. Seit einigen Monaten läuft die Hypothek nur noch auf meinen Namen, er ist von der Bank vollständig entlastet worden. Mein Mann zahlt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr. Er wohnt auch im Haus, hat aber die beiden Geschosse geteilt. Er hat nie Hausnebenkosten und -versicherungen, Wassergeld, Strom, Steuern gezahlt. Jetzt möchte er, dass ich einen offiziellen Mietvertrag mit ihm mache, dann würde er auf eine Ausgleichszahlung verzichten. Er wäre bereit, mir Miete zu zahlen. Er hat zwei Jahre nach unserer Hochzeit eine Erbschaft in Höhe von 15.000 DM erhalten, die mit in das Haus geflossen sind. Aufgrund seines hohen Alkoholkonsums bin ich nicht bereit, weiterhin in dem Haus mit ihm zusammen zu wohnen.

  Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 11.01.2011
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Mandantin
Ihre Frage ist sehr komplex.
Hier der Versuch einer Antwort:
Entscheidend ist, dass Sie allein i Grundbuch stehen, dadurch sind Sie Alleineigentümerin des Hauses. Die 15.000 D, die seinerzeit aus einer Erbschaft Ihres Mannes in das Haus geflossen sind, ändern daran nichts. Erst im Rahmen des Zugewinnausgleichs und auch nur, wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, wird dieses Geld relevant.
Ihr Mann will offenbar im Haus von Ihnen getrennt leben. Wenn das Haus so aufgeteilt wurde, dass es möglich ist,
sich aus dem Weg zu gehen, sollten Sie seinen Vorschlag erwägen.

Wenn nicht, soll er das Haus verlassen, nötigenfalls mit gerichtlicher Hilfe, wenn es Ihnen aufgrund seines Alkoholkonsus nicht zuubar ist, mit ihm unter einem Dach zu leben.

Er kann dann ja seine ihm vermeintlich zustehenden "Ausgleichsansprüche" beziffern.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen etwas geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Glatzel
Rechtsanwältin
117er Ehrenhof 3 a
55118 Mainz
06131/574035
Telefax 06131/574036


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

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Der Fragesteller tommy hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Meine Frage wurde nich ausführlich beantwortet. Mir geht es darum, ob ich ihn auszahlen muss. Einen Ehevertrag gibt es nicht. Ausserdem steht in der Beantwortung mein Name. Ich bitte Sie, diese umgehend zu entfernen.



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