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 von deutschland nach frankreich mit mein kind ausziehen


Frage gestellt am 24.09.2010
Frage gestellt von mouni
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 07
Aufrufe der Frage 1983


ich bin verheiratet seit 2008 bin deutsch und mein kind auch,marokanische herkunft mein mann ist ägybter er kamm nach deutschland erst vor 4 monate er war die ganze zeit im ausland bis wir die ganze papiere haten das er nach deutschlan reisen darf,es gab ständig streit und wir haben uns nicht mehr verstanden wir haben einen gemeisamen kind er ist 15 monate alt,er hat mich geschlagen und habe eine anzeige bei der polizei gegen ihm gemacht und muste 3tage im kraken haus bleiben er hat eine rechtsanwältin und ich auch.ich habe sorgerecht für michalein für mein kind beantragt und auch das er kein umgangsrecht haben darf aber er auch hat den umgangsrecht mit seinem kind beantrat wir haten schon eine verhandlung gehabt und der richter hat ihm mündlich den umgangsrecht gegeben alle 2wochen 1mal 1bis 2 stunden aber bis jetz kamm kein schriflichen urteil und die frage jetzt ich möchete unbidingt nach frankreich fir immer dort leben das er mir nichts tut und mein kind weil er drote schon uns zu töten und habe ich auch in meine anzeige erzält.seine aufenthalts läft ab am 14.12.10 er hätte 2 jahre grigen müssen von ausländer behörde aber sein pass läuft bald ab deshalb hat er erst mal 6 monate bekomen bis 14.12.10 die ausländer behörde warten auch darauf auf den urteil vom richter das die enscheiden könen,und ich will weg nach frankreich das er zum schlus kein grund mehr hat um die aufenthhalts zu bekomen und uns zu schützen von ihm weil er wartet bis er die aufenthaltserlaubinis bekomt und realisiert er seiner drohungen.was sin denn meine rechte von hier zu auszien nach frakreich so schnel wie möklich ohne das ich mich an die gesetze zu stösen und ohne das er wenn er eine anzeige gegen mich macht wegen kind entfürung das frankreich mich wieder zrück schikt.was soll ich schnel machen das ich legal das land mit mein kind verlassen kann.ich habe nur die trennung gemeldet und bis jetzt keiner von uns hat die scheidung beantragt,ich lebe in meine wohnung und er hat sich eine neue wohnung gesucht und wir beide leben von arbeitslosengeld 2.es geht mir um den europächen rechts um das land legal zu verlassen um um mich und mein kind vor seiner gewalt zu schützen.danke.

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 24.09.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn das Gericht Ihnen das alleinige Sorgerecht zuspricht, dann dürfen Sie mit dem Kind auch nach Frankreich auswandern.
In Frankreich haben Sie 3 Monate Zeit sich Arbeit zu suchen. Wenn Sie diese finden, dürfen Sie in Frankreich bleiben.
Wenn Sie dort keine Arbeit finden, ist Frankreich nach den Bestimmungen der Europäischen Union berechtigt, sie wieder nach Deutschland zu senden.
Das Umgangsrecht muss aber auch dann eingehalten werden, wenn Sie in Frankreich leben. Dass bedeutet, wenn der Vater das Urteil bekommt, dass er das Kind alle 2 Wochen für 1 bis 2 Stunden sehen darf, dann müssen Sie diesem Ihre Adresse in Frankreich mitteilen. Wenn der Vater alle 2 Wochen nach Frankreich fährt, um das Kind zu sehen, müssen Sie ihn für diese 1 bis 2 Stunden zum Kind lassen.
Dabei können Sie jedoch, wenn das Gericht nichts anderes anordnet, dafür sorgen, dass Freunde oder Bekannte anwesend sind, die eingreifen, wenn er wieder schlagen sollte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt


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