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 Wert € 300


Frage gestellt am 2013-10-28 19:47:16.009
Frage gestellt von Jagdfreund
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 31 €
PLZ Gebiet 81
Aufrufe der Frage 3439


Ist "Lebensgefährte" gleichzusetzen mit "Lebenspartner" bei der Beurteilung der Frage, ob Unterhalt zu zahlen ist?
Ist bei zugegebenem "Lebensgefährte" noch Unterhalt(€ 300.-)zu zahlen?

Mit besten Grüßen

S.H. Schmidt

Wert: € 300


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-10-28 21:11:05.3
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

sofern Ihre Frage darauf abzielt, ob ein geschiedener Ehegatte einen nachehelichen Unterhalt hat, ist die Bezeichnung nicht ausschlaggebend.

Es kommt allein auf die tatsächlichen Gegebenheiten an; nämlich dem Vorliegen der gefestigten Lebensgemeinschaft. Bei Vorliegen einer solchen wird der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten entfallen.

Sofern zudem auch ein Lebenspartnerschaftsvertrag vorliegen sollte, entfällt der Anspruch ebenso aus den genannten Gründen.

Grundsätzlich kommt es daher nicht auf die Bezeichnung an, sondern auf die tatsächliche Situation (gefestigte Lebensgemeinschaft). Als Kriterium ist das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit heranzuziehen, ob größere gemeinsame Investitionen vorliegen, die Dauer der Verbindung. Die Rechtsprechung nimmt als Anhaltspunkt eine Verfestigung nach spätestens 2-3 Jahren an. Demzufolge wird bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen bei einem " Lebengefährten " der Unterhaltsanspruch entfallen.

Im Falle von Unklarheiten können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

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