Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Zahlung Kindergeld


Frage gestellt am 2016-08-23 12:15:58.811
Frage gestellt von JOWO
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 15
Aufrufe der Frage 917


Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Die Familienkasse Potsdam hat das Kindergeld für meinen 25 jährigen Sohn abgelehnt. Die Begründung Zitat:" Über das 25. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung, im Studium oder in einer Übergangszeit Kindergeld gezahlt, wenn sie:
1.Den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben
2.Sich anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für nicht mehr als 3.Drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben
4.Eine vom gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben.

Seltsamer Weise verlangte zuvor die Familienkassen alle Studienbescheinigungen mit Im-und Exmatrikulationen, die wir auch nachweisen konnten. Unser Sohn hat 2 Studiengänge abgebrochen und vollzieht nun sein Bachelorstudium und befindet sich im 3 Semster. --Seine Erstausbildung ist noch nicht abgeschlossen ! --
Er hat keine Nebentätigkeiten bzw. Einkünfte bis zur Höchstgrenze und Wochenstundenzeit.
Fragen von uns: 1. Ist die Ablehnung seitens der Familienkasse berechtigt auch wenn die Erstausbildung/Studium nicht abgeschlossen ist?
2: Sollten wir Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen, aufgrund des noch laufenden Verfahrens vor dem 3. Senat des Bundesfinanzhofes ?
3: Ist es möglich, falls die Ablehnung seitens der Kasse berechtigt ist, in der Einkommenssteuererklärung die Aufwendungen über außergewöhliche Belastungen nach § 33a Absatz 1 EStG in Höhe von ? 8004,- anzusetzen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen J. Wolfram