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 Nebenerwerb während Arbeitslosigkeit


Frage gestellt am 2017-02-13 09:21:07.921
Frage gestellt von linde22
Rechtsgebiet Krankenversicherungsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 30
Aufrufe der Frage 3422


Sehr geehrte Damen und Herren!

zur Zeit bin ich nach Annahme einer Abfindung meines Unternehmens derzeitig arbeitslos gemeldet und darüber auch krankenversichert.
Im Sommer möchte ich gern an der Volkshochschule Kurse halten. Mir ist bewußt, dass ich nicht mehr als 165€/Monat und 15 Std./Woche hinzuverdienen bzw. arbeiten darf, um mein Arbeitslosengeld nicht zugefährden.

Meine Frage: erhebt die Krankenkasse auf dieses zusätzliche Einkommen ihrerseits Gebühren bzw. wird sich mein Status in irgendeiner Form verändern? Insbesondere interessiert mich, ob sich mein Anspruch auf Krankengeld dadurch zukünftig verändern könnte?

Vielen Dank.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2017-02-13 13:52:22.503
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :


Sehr geehrte Ratsuchende,


solange sich Ihr Zuverdienst in dem von Ihnen genannten Rahmen bewegt, sind Sie nach wie vor über Ihren ALG I - Bezug Bezug krankenversichert.


Insoweit erhebt die Krankenkasse keine gesonderten Beiträge.


Sie sind nach wie vor gesetzlich versichert und danach bemisst sich dann auch mögliches zukünftiges Krankengeld.



Bei der geschilderten Situation ändert sich für Sie insoweit nichts.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
htts://rabohledotcom.wordpress.com

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