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 Garage aus Betonfertigteilen


Frage gestellt am 2017-03-09 15:01:44.059
Frage gestellt von Loewe
Rechtsgebiet Baurecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 70
Aufrufe der Frage 3888


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

die Bodenplatte wurde von einem anderen Handwerker gefertigt als der Garagenaufbau mit Betonfertigteilen.
Zwischen Bodenplatte und Aufbau tritt Regen-/Wasser an einer Stelle ein. Wer ist verantwortlich für die Gewährleistung der Dichtigkeit?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2017-03-09 16:18:10.894
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


da man die einzelnen Verträge nicht genau kennt, kann es nur nach Ihrer Schilderung beurteilt werden:

Grundsätzlich ist jeder für sein Gewerk verantwortlich.

Kann er dieses nicht mangelfrei erstellen, muss der das Anzeigen und der Auftraggeber (=Bauherr) muss dann entscheiden, ob gleichwohl gebaut wird.

Das bedeutet, dass der, der den Aufbau gefertigt hat, prüfen muss, ob die Vorarbeiten (Bodenplatte) so mangelfrei erstellt sind, dass ein fachgerechtes Aufsetzen der Fertigteile möglich ist.
Fachgerecht bedeutet aber auch, dass ein entsprechender Abschluss zur Bodenplatte hergestellt wird, also die Dichtigkeit gewährleistet ist. Kann oder will er das nicht, muss es entsprechende Vereinbarungen geben.

Ansonsten wird der Zweitunternehmer (Aufsteller der Fertigteile) hier haften.


ABER: Es ist möglich, dass ein Haftungsausschluss oder eine andere vertragliche Vereinbarung geschlossen ist, die die eigentliche Haftung des Zweitunternehmers dann wirksam verhindert. Häufig wird so ein Gewährleistungsausschluss dann vereinbart, wenn wie bei Ihnen getrennte Unternehmer tätig werden.

Die Verträge würden vorgehen und möglicherweise eine abweichende Beurteilung zulassen. Daher sollten Sie die Verträge unbedingt prüfen (lassen).


Gibt es aber keine vertragliche Abweichung, wird der Zweitunternehmer haften.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
htts://rabohledotcom.wordpress.com

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