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 Honorarabrechnung Anwalt


Frage gestellt am 2017-03-11 16:05:38.214
Frage gestellt von herbstwind
Rechtsgebiet Sozialhilferecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 76
Aufrufe der Frage 3365


Hallo, kann ein Anwalt, am Ende eines Rechtsstreits ein xy Honorar verlangen, wenn Monate davor, mehrmalig um Honorarauskunft gebeten wurde, diese aber von Seiten des Anwalts nicht beantwortet wurde? Danke im Voraus


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2017-03-12 09:46:00.238
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


grundsätzlich kann NACH Abschluss iner Angelegenheit die gesetzliche Gebühr nach dem RVG gefordert werden.

Das vorher auf die Frage nicht geantwortet worden ist, ist zwar eine Unverschämtheit und Frechheit, hindert aber nicht, dass die Gebühr entstanden ist und geltend gemacht werden kann.


Soll eine abweichende, höhere Gebühr verlangt werden, bedarf es aber einer SCHRIFTLICHEN Vergütungsvereinbarung.


Es ist immer auch zu prüfen, ob nicht Prozesskostenhilfe zu bewilligen gewesen wäre, was bei Sozialhilfe möglicherweise der Fall ist.

Dann hätte der Rechtsanwalt PKH beantragen müssen.

Unterlässt er das, hätten Sie wiederum gegen ihn einen Ersatzanspruch in Höhe der geltend gemachten Gebühren, mit denen Sie aufrechnen könnten.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
htts://rabohledotcom.wordpress.com

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Sozialhilferecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller herbstwind hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Jederzeit gerne wieder, empfehlenswert, vielen Dank



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