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 Postbank - Forderung


Frage gestellt am 16.06.2010
Frage gestellt von muki
Rechtsgebiet Inkasso/Forderungseinzug
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 90
Aufrufe der Frage 135


Hallo,
meine frühere Bank, die Postbank hat mich beim Amtsgericht verklagt wegen Forderung.
Die Forderung beläuft sich auf ca.1700 Euro plus Zinsen und ist aus 2002.
Zu dieser Zeit hat die Postbank mein Konto aufgelöst.
Ich hatte seit 2002 nie mehr was von dieser Forderung gehört!
Es wurde nie ein Mahnbescheid erstellt.
Da ich inzwischen Harz4 Empfänger bin ist diese Situation
für mich besonders schwierig.

Meine Frage:
1. Gilt auch hier die Verjährungsfrist von 3 Jahre und kann ich dem ganzen widersprechen auf Grund der Verjährung?

Vielen dank für Ihre Antwort
Lothar Dillmann

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 16.06.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

die 3jährige Verjährungsfrist gilt auch in diesem Fall.

Die Verjährung wird jedoch nicht von selbst geprüft. Sie müssen an das Gericht schreiben:

In dem Rechtsstreit Postbank gegen ....(Beklagter)
wird beantragt, die Klage abzuweisen.

Begründung

Wenn jemals eine Forderung bestanden haben sollte, wäre sie inzwischen verjährt. Der Beklagte beruft sich auf Verjährung.

Unterschrift


Erst dann kann das Gericht prüfen, ob Verjährung eingetreten ist.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

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Der Fragesteller muki hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Super Beantwortung, sogar mit Musterbrief.



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