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 fehlerhafte Gasrechnung aufgrund Kündigungsversäumnis eines Energieversorgers


Frage gestellt am 2016-04-21 14:54:01.533
Frage gestellt von vutov
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 60
Aufrufe der Frage 4537


Hallo,

anbei möchte ich meinen Fall mit dem Energieversorger Gas.de anhand eines Fragenkatalogs in Stichpunkten schildern. Ich bitte um Einschätzung ob ich Anspruch auf Rückerstattung habe und wie kann ich mein Recht am besten ausüben?


• Um welches Versorgungsunternehmen handelt es sich?

- Gas.de

• Was genau ist passiert?

- Vertrag am 25.08.2015 aufgrund Umzug per E-Mail gekündigt und gleichzeitig einen neuen Vertrag mit dem selben Versorger für die neue Verbrauchsstelle abgeschlossen

- Bestätigung des Empfanges meiner E-Mail am selben Tag 25.08.15 bekommen

- Kündigungsfrist des Tarifs => 1 Monat

- Die alte Wohnung wurde bereits am 16.08.16 übergeben und die Zählerstände im Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen

- Die Zählerstände wurden dem Versorger am 16.08.16 mitgeteilt und in der Abschlussjahresabrechnung berücksichtigt (Jahresschlussrechnung erfolgte am 19.08.15)

- Vertragsende wurde erst zum 22.12.2015 bestätigt und die Beiträge zwischen August 2015 und Dezember 2015 in Höhe von 172,75€ in Rechnung gestellt und per Lastschrift beglichen. Parallel wurden die Beiträge des neuen Vertrages regelmäßig abgezogen

• Haben Sie sich bereits selbst schriftlich an Ihren Versorger gewandt?

- Ja. Telefonisch und schriftlich mehrmals mit genauerer und detaillierter Schilderung des Problems und Bitte um Korrektur der Vertragsschlussrechnung und Erstattung der Beiträge

- Ich wurde von der Kundenservice der gas.de auf dem Netzbetreiber NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH verwiesen mit der Bitte das Problem dort zu eskalieren und um Korrektur des Schlusszählerstandes per 25.08.15 anstatt 22.12.15 rückwirkend zu bitten. Schriftverkehr liegt vor, die Antwort war klar und deutlich: „das Versäumnis liegt bei gas.de“

- Letzter Stand und die Reaktion von gas.de ist: „auf Grund einer fehlerhaften Bearbeitung konnte Ihr Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden“ (anstatt 25.08.15, leider zum 22.12.15)

- Bezüglich einer Korrektur der Schlussrechnung und Erstattung der Beiträge in Höhe von 172,75€ bis dato keine Reaktion

• Liegt Ihnen die aktuelle Stromrechnung bzw. Gasrechnung bereits in Schriftform vor?

- Ja

• Falls es sich um eine zu hohe Stromrechnung bzw. zu hohe Gasrechnung handelt, um welchen Betrag ist die Abrechnung zu hoch?

- 172,75€



  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-04-22 09:31:03.273
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,



nach Ihrer Schilderung haben Sie einen Rückzahlungsanspruch auf die genannten 172,75 €.

Dieser Betrag wurde aufgrund eines Fehlers gas.de eingezogen.

Diese Doppelzahlung war nicht rechtens, so dass Sie einen Rückzahlungsanspruch haben.


Fordern Sie die Zahlung mit Fristsetzung von 14 Tagen und machen Sie deutlich, dass Sie danach rechtliche Schritte einleiten werden.

Nach Fristablauf müsste dann Zahlungsklage beim gericht erhoben werden.

Zwar besteht die Möglichkeit, mut einem Mahnbescheid vorzugehen.

Da allerdings dann mit Widerspruch der Gegenseite zu rechnen ist, ist die Klage dann der schnellere Weg.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtanwältin

Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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Der Fragesteller vutov hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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