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 Grunddienstbarkeit


Frage gestellt am 2016-07-19 11:41:03.524
Frage gestellt von Hauskauf
Rechtsgebiet Grundstücksrecht
Gebot 55 €
PLZ Gebiet 38
Aufrufe der Frage 2767


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne ein Haus kaufen und möchte dazu etwas geklärt haben..

Auf dem Nachbargrundstück steht eine Garage. Diese darf kostenfrei genutzt werden. Im Grundbuch steht folgendes
geschrieben:
Grunddienstbarkeit (Garagennutzung) an dem Grundstück xxx eingetragen im Grundbuch von xxx Blatt xxx.


Ich möchte wissen....ob mit der erwähnten Grunddienstbarkeit nicht nur die Garagennutzung sondern man auch ein Anrecht hat, auf dem Zufahrtsweg zu halten, parken, aussteigen und fahren
darf.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-07-20 09:29:20.481
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


auch wenn der gesunde Menschenverstand natürlich davon ausgeht, dass die Nutzung der Garage auch (zumindest) die Zufahrt notwendigerweise beinhalten, ist die Rechtsprechung teilweise anderer Auffassung.

So hat das OLG Hamm die Zufahrt verweigert.

Ich verweise auf:


http://rabohledotcom.wordpress.com/2016/07/20/garage-und-zufahrt/


Danach könne Sie nach diesem Wortlaut der Eintragung leider nicht sicher sein, dass die Zufahrt genutzt werden kann.

Insoweit sollte die Dienstbarkeit auf ein Wegerecht zur Zufahrt der Garage erweitert werden, wenn Sie ganz sicher gehen wollen.


Das kurzfristige Halten wäre bei einem Überwegungsrecht mit enthalten, das Parken aber nicht, da so eine Dienstbarkeit so schonend wie möglich zu nutzen ist.

Das Parken gehört aber dann nicht dazu, wäre also nicht erlaubt.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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Anwalt für Grundstücksrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Hauskauf hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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