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 Beschädigung während des Transportes


Frage gestellt am 11.01.2012
Frage gestellt von meli
Rechtsgebiet Haftpflichtrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 25
Aufrufe der Frage 243


Guten tag,

ich bin momentan mit meinem Umzug beschäftigt und habe einige meiner Möbel ins Internet zum verkauf angeboten. Es haben sich vier Frauen für die Echsitzganitur gemeldet. Während des Transport haben sie meine Wohnung beschädigt. Ich habe einer von denen aufgefordert den ausweiss zu zeigen, damit ich meine schadenb ersetzen bekomme. Ich habe sie vorher schriftlich aufgefordert den schhaden zu beheben. Am telefon haben sie mir zugesagt und meinten ich solle die malerarbeiten machen lassen und die rechnung denen zu senden.
jetzt habe ich genau dies gemacht aber
die Malerin hat mit bestätigt, dass die Summe immer noch nicht bezahlt wurde. jezzt möchte ich es rechtlich geltend machen. Wie soll ich vorgehen?
zwei zeugen sind von meiner aus vorhanden.


Mit freundlichen Grüßen

meliha Alparslan

  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 11.01.2012
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

vorbehaltlich dessen, dass dieses Forum nur eine erste rechtliche Einschätzung aufgrund der Ihrerseits getätigten Sachverhaltsangaben gewähren kann, erlaube ich mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:

Es sind vorliegend zwei Vertragsverhältnisse zu unterscheiden. Zum einen haben Sie einen Kaufvertrag über die Möbel mit den Käufern geschlossen. Die durch den Käufer verursachten Schäden sind unter Zugrundelegung der Grundsätze einer sog. positiven Vertragsverletzung von denselben zu ersetzen. Da Sie der Geschädigte sind, steht Ihnen dieser Anspruch gegenüber den Käufern zu.

Das zweite Vertragsverhältnis besteht zwischen Ihnen und der Malerfirma. Jedenfalls verstehe ich Ihre Sachverhaltsdarstellung dahingehend, dass Sie und nicht der Schädiger die Malerfirma beauftragt haben. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich als Auftraggeber die Malerrechnung zu bezahlen haben und Ihren eigenen Schadensersatzanspruch in Höhe der Malerrechnung gegenüber den Käufern geltend machen müssten. Dies erfolgt - wie bereits geschehen - durch Mitteilung der tatsächlichen Kosten. Nunmehr sollten Sie eine Zahlungsfrist setzen und anschliessend mahnen. Sollte auch dies erfolglos sein, müssten Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies kann durch das Erwirken eines Mahnbescheides oder unmittelbar durch Klageerhebung erfolgen. Im Rahmen der Klagebegründung, sind auch die Zeugen, die die Kostenübernahmeerklärung der Käufer selbst wahrgenommen haben, zu benennen. Für den Fall der gerichtlichen Geltendmachung müssten Sie bei Gericht die entsprechenden Gerichtsgebühren, die sich nach dem Streitwert richten, vorab einzahlen. Sofern Sie einen Anwalt beauftragen, müssten auch - zumindest zum Teil - dessen Gebühren als Vorschuss übernommen werden. Eventuell könnte auch eine Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage für diese Angelegenheit übernehmen. Gegebenenfalls wäre auch an Prozesskostenhilfe zu denken, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

Ich hoffe, Ihre Fragen umfänglich einer Beantwortung zugeführt zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

H. Filiz




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Der Fragesteller meli hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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