Nachfrage zum Umgang mit Gerichtsvollziehern
Frage gestellt am 2016-12-20 10:43:08.935
Frage gestellt von Oemi101010
Rechtsgebiet Inkassorecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 04
Aufrufe der Frage 1820
Ich möchte in naher Zukunft mit meiner Verlobten zusammen ziehen. Nun ist es so, dass gegen mich mehrere Mahnbescheide vorliegen und auch noch zugestellt werden. Der Gerichtvollzieher ist leider sehr häufig bei mir zu Gast. Im Jahr 2017 möchte ich meine Insolvenz beantragen.
Ich habe mit meienr Frau zusammen mehrere Möbel, elektrogeräte uasw. gekauft. Jedoch sind hier die meisten Rechnungen auf meine den NAmen meiner Frau ausgestellt worden.
Nun zu meiner Frage:
Gehen wir von folgendem Sachverhalt aus. Morgen kommt der Gerichtsvollzieher zu mir, mit dem Anliegen einer Vollstreckung. In der Wohnung sind meine Verlobte und ich gemeldet. Jedoch ist meine Verlobte laut Mietvertrag nur "unter" Vermietet in meiner Wohnung.
Wenn der GV nun Vollstreckt, dürfen dann auch Gegenstände und Geld Zwangsvollstreckt werden welche eindeutig zu meiner Verlobten Ihren Besitz zählt?
Darf der GV Gegenstände Zwangsvollstrecken die wir gemeinsam gekauft haben?
Oder darf der GV nur ein mein eindeutig persönliches "Hab und Gut" Zwangsvollstrecken? Ich habe Angst das wenn sich meine Verlobte zu mir ummelden lässt, dann der GV zu Besuch kommt und Sie irgendwelche nachteile oder Probleme dadurch bekommt, denn mit meinen Schulden hat meine Verlobte GAR NICHTS zu tun.
Besten Dank & freundliche Grüße
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2016-12-20 11:03:06.355
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
Sehr geehrter Ratsuchender,
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